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Vergaberecht

Das Vergaberecht wird immer komplexer und formalistischer. Aus diesem Grund plädieren wir für eine Beratung vor der Auftragsvergabe sowohl für die Auftraggeber als auch für die Bieter.

Für Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben, sind die Wahl des Verfahrens, die Gestaltung des Vertrages und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen von entscheidender Bedeutung.

Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte AG bietet öffentlichen Auftraggebern fachkundige, schnelle und aufgeklärte juristische Unterstützung, um sicherzustellen, dass strategische Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage getroffen werden. Diese Unterstützung steht für alle Phasen des Verfahrens zur Verfügung, von der Erstellung der Ausschreibung, der Überprüfung der der Ausschreibungsunterlagen, der Angebotsauswertung und der Reinigungsphase sowie der Vorbereitung der Vergabeentscheidung.

Falls erforderlich, unterstützt Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte AG die öffentlichen Auftraggeber auch vor Gericht.

Wir stehen auch den Bieterfirmen zur Verfügung, sowohl für die Verteidigung vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und dem Bundesgericht, als auch für die Rechtsaufsicht über die eingereichten Angebote, für die Überprüfung mit den Bietern, ob die Bedingungen der Ausschreibung erfüllt sind, oder für eine spezifischere Beratung.

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