Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wurde kürzlich vom Gesetzgeber für die Ausübung der Anwaltstätigkeit in der Schweiz zugelassen. Sie erlaubt es uns, den Fortbestand unserer Kanzlei langfristig zu sichern und alle unsere Mitarbeitenden stärken miteinzubeziehen. Wir unterstehen somit den auf grosse Gesellschaften anwendbaren schweizerischen Rechtsnormen, inbesondere auch hinsichtlich der Rechnungslegung und der Corporate Governance. Das Aktienkapital wird ausschliesslich von patentierten Rechtsanwälten gehalten, damit unsere Unabhängigkeit auch in Zukunft gewahrt bleibt.
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