Die Erstellung von Verträgen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein flüchtig redigierter Vertrag führt unweigerlich zu Problemen und teuren Fehlfunktionen, die bereits an der Quelle durch eine entsprechende juristische Beratung ausgeschlossen werden sollten. Nur ein Rechtsanwalt beherrscht die juristische Terminologie und tappt nicht in sprachliche Fallen.
Unsere Kanzlei hat grosse Erfahrung in der Erstellung aller Verträge, die ein Unternehmen aushandeln und abschliessen muss, damit seine Interessen effektiv gewahrt sind. Insbesondere geht es dabei um Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträge, Lieferverträge, Vertriebsvereinbarungen. Makler- und Agenturverträge, Provisionsverträge, Mandatsverträge, Mietverträge für Geschäftslokale sowie alle anderen Vertragsarten, die im Geschäftsleben in weitesten Sinne anfallen.
Wenden Sie sich doch an uns. Sie werden feststellen, wie wichtig es ist, dass Ihnen ein im entsprechenden Fachgebiet spezialisierter Anwalt mit Rat und Tat zur Seite steht.