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Streitigkeiten im Handelsrecht

Informationen über

Jedes Unternehmen kann sich den Risiken nicht entziehen, die mit einem Geschäftsrückgang, der sich in seinen Jahresabschlüssen widerspiegelt, und einer Liquiditätskrise verbunden sind. Unsere Anwälte unterstützen den Verwaltungsrat bei den notwendigen Entscheidungen, damit das Unternehmen in einer solchen Krisenzeit seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Unsere Anwälte beraten den Verwaltungsrat oder die Geschäftsführer bei der Organisation seiner Sitzungen im Falle einer Überschuldung oder Liquiditätskrise. Unsere Anwälte können im Falle einer Überschuldungsmeldung Gerichtsanträge verfassen, um ein Umschuldungsmoratorium, einen Zahlungsaufschub oder sogar eine Konkursanmeldung zu erwirken. Sie können als Liquidatoren an der Seite von Verwaltern und im Zusammenhang mit Fragen im Zusammenhang mit dem Schicksal von Mitarbeitern und Gläubigern tätig werden.

 

Im Falle eines Konkurses beraten unsere Anwälte das Unternehmen in seinen Beziehungen mit dem Konkursamt. Sie unterstützen auch Gläubiger oder Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte und Pflichten.

 

Das Inkasso Ihrer Forderungen und die Erfüllung Ihrer Verträge zählen ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen. Durch ein rasches und konsequentes Vorgehen gegen Ihre Schuldner, gegebenenfalls vor sämtlichen gerichtlichen Instanzen und bei Betreibungs- und Konkursämtern, setzen wir Ihre Interessen durch.

 

Wenn Sie im Rahmen eines Konkursverfahrens Forderungen geltend machen wollen, können wir Sie zur Wahrung Ihrer Interessen beraten, um Ihnen die Fallstricke solcher Verfahren zu ersparen. Im Gegenzug sind wir aber auch in der Lage, Ihre Interessen im Falle eines Konjunktureinbruchs zu wahren. Wir beantragen bei Gericht die entsprechenden Verfahren, die Ihnen erlauben, Ihre Geschäftstätigkeit zurückzufahren, wirtschaftlich zu überleben und Schutz vor Ihren Gläubigern zu erhalten.

 

Lassen Sie sich von uns beraten, bevor es zu spät ist.

Unsere Anwälte im Streitigkeiten im Handelsrecht

Der Wirtschaftsjurist ist am besten in der Lage, seinen Mandanten (ein Unternehmen, einen Aktionär, einen Direktor) bei den vom Gesetz auferlegten Entscheidungen zu beraten, um in Krisenzeiten die Interessen des Unternehmens und seiner Stakeholder zu wahren. So muss die Organisation von Verwaltungsratssitzungen, die Abhaltung außerordentlicher Hauptversammlungen für Verhandlungen mit Gläubigern im Rahmen privater oder öffentlicher Umschuldungsmoratorien unter der Ägide eines gerichtlich bestellten Kommissars von spezialisierten Anwälten im Vorfeld sorgfältig vorbereitet werden.

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