Jedes Unternehmen kann sich den Risiken nicht entziehen, die mit einem Geschäftsrückgang, der sich in seinen Jahresabschlüssen widerspiegelt, und einer Liquiditätskrise verbunden sind. Unsere Anwälte unterstützen den Verwaltungsrat bei den notwendigen Entscheidungen, damit das Unternehmen in einer solchen Krisenzeit seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Unsere Anwälte beraten den Verwaltungsrat oder die Geschäftsführer bei der Organisation seiner Sitzungen im Falle einer Überschuldung oder Liquiditätskrise. Unsere Anwälte können im Falle einer Überschuldungsmeldung Gerichtsanträge verfassen, um ein Umschuldungsmoratorium, einen Zahlungsaufschub oder sogar eine Konkursanmeldung zu erwirken. Sie können als Liquidatoren an der Seite von Verwaltern und im Zusammenhang mit Fragen im Zusammenhang mit dem Schicksal von Mitarbeitern und Gläubigern tätig werden.
Im Falle eines Konkurses beraten unsere Anwälte das Unternehmen in seinen Beziehungen mit dem Konkursamt. Sie unterstützen auch Gläubiger oder Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte und Pflichten.