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Avocats en droit du travail à Lausanne

Arbeitsrecht

Jedes Unternehmen muss die rechtlichen Beziehungen zu seinen Mitarbeitern so klug wie möglich ausgestalten. Diesbezüglich wird das Schweizer Recht immer komplexer. Dank unserer grossen Erfahrung mit diesen Problemkreisen sind wir in der Lage, Lösungen für innerschweizerische und transnationale Arbeitsverhältnisse anzubieten.

Als Anwälte kennen wir die massgeblichen arbeitsrechtlichen Gerichtsentscheide und können Ihre Vertragsbedingungen so formulieren, dass sie im Schweizer Umfeld funktionieren und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte entsprechen. Wir kennen die arbeitsrechtliche Praxis in den wichtigsten Branchen (Banken, Uhrenindustrie, KMU) und halten uns regelmässig auf dem Laufenden. Wir können Sie deshalb bei der rechtlichen Umsetzung und Anwendung dieser Praxis beraten, sodass Sie ein attraktiver und marktgerechter Arbeitgeber bleiben.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.  Für weitergehende Informationen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

FAQ über Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei kann ihre Mandanten in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses unterstützen. Die Kanzlei Wilhelm Gilliéron Avocats hat grosse Erfahrung in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, vor allem in der Abfassung komplexer Klauseln zu den verschiedenen Vergütungsarten (Fixlohn, variable Lohnkomponenten, leistungsbezogene Aktienbeteiligungspläne, Optionspläne usw.).

Unsere Kanzlei kann bei Streitfällen die Interessen der Mandanten auch vor Gericht vertreten. Hier werden wir in allen französischsprachigen Kantonen der Schweiz tätig.

Die Kanzlei Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte AG hat gute Beziehungen und ein tragfähiges Vertrauensverhältnis zu den kantonalen Ämtern für Arbeit und Wirtschaft. Wir haben das entsprechende Know-how, um für Sie die Unterlagen zu erstellen, die bei diesen Ämtern während der einzelnen Schritte eines solchen Verfahrens eingereicht werden müssen. Unsere Kanzlei kann für Sie die Konsultationen mit den involvierten Sozialpartnern führen, die von einer solchen Restrukturierung betroffen sind.

Oberflächlich gesehen, ist das Schweizer Arbeitsrecht unkompliziert. Ortsübliche Gepflogenheiten nehmen jedoch einen starken Einfluss darauf. Wenn man sie nicht beachtet, kann es schnell dazu kommen, dass dem Unternehmen ein Imageschaden entsteht.

Mit einer Beratung durch unsere Kanzlei geht jedes ausländische Unternehmen, das sich in der Schweiz niederlässt, sicher, dass ihr Vorgehen den Schweizer Gepflogenheiten entspricht.

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