Web3.0-Domainnamen: Die neue Gefahr für Markeninhaber

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I. Das System der Domainnamen


In einer Zeit, in der das Digitale oft zum Tor zur realen Welt geworden ist, ist die Inhaberschaft eines Domainnamens heute ein Muss.


Jeder Computer, der mit dem Internet verbunden ist, bekommt vorübergehend oder dauerhaft eine IP-Adresse zugewiesen. Es ist jedoch schwierig, sich an eine Reihe von Nummern wie 86.212.113.159 zu erinnern.


1983 (hehe, schon wieder!) erfand eine Forschergruppe um Jon Postel, Paul Mockapetris und Craig Patrige eine neue Architektur, das Domain Name System, kurz DNS. Das DNS ermöglicht es, einer IP-Adresse einen verständlichen Namen zuzuordnen. So wird die IP-Adresse 216.58.217.206 mit Google.com verknüpft.


Die Entwicklung des World Wide Web nahm in den Jahren 1995-2000 mit dem Aufkommen des E-Commerce einen starken Aufschwung.


Schon bald erkannten einige Vordenker die Vorteile, die sich aus der Registrierung und Aneignung von Domainnamen ergaben, die mehr oder weniger bekannten Marken entsprachen. Das Phänomen des Cybersquatting nahm seinen Lauf.


II. Streitschlichtung im Bereich Domainnamen: die UDRP


Die Wiedererlangung eines gestohlenen Domainnamens gleicht jedoch einem Hindernislauf. Wenn Sie sich nicht mit dem Inhaber des Domainnamens einigen und eine hohe Summe bezahlen, ist die Wiedererlangung nur durch eine gerichtliche Klage möglich. Eine solche Klage ist jedoch nicht ohne Fallstricke. Neben der Frage, welches Recht anwendbar ist und welches Gericht zuständig ist, kommt noch die mangelnde Erfahrung der Richter hinzu, die dieses seltsame Tier, den Domainnamen, erst kennenlernen müssen, ganz zu schweigen von der Länge der Verfahren und den daraus entstehenden Kosten. Man muss zugeben, dass die Vorstellung, einen Domainnamen zwei oder drei Jahre nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens wiederzuerlangen, weder attraktiv noch effizient ist.


ICANN und WIPO sind sich des Problems bewusst worden und haben gemeinsam an der Entwicklung eines alternativen Verfahrens gearbeitet, das bei der Lösung von Streitigkeiten über Domainnamen, die (hauptsächlich) unter .com registriert sind, einen beispiellosen Erfolg verzeichnen wird: die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), die es einem Markeninhaber ermöglicht, einen Domainnamen, der seine Marke missbraucht, innerhalb von zwei Monaten und gegen eine bescheidene Gebühr von USD 1’500 zurückzuerhalten. Mit fast 58.000 gelösten Streitigkeiten in zweiundzwanzig Jahren ist die UDRP ein ungebrochener Erfolg, der nicht abreißt, sondern Jahr für Jahr noch stärker wird. Viele Gerichte haben sich von ihr inspirieren lassen und entweder das gleiche oder ein ähnliches Verfahren wie die UDRP eingeführt.


III. Das Web 3.0


Nach dem Web 1.0, bei dem eine Website lediglich als Schaufenster diente, und dem Web 2.0, das wir heute kennen und das für Interaktivität, Plattformen und nutzergenerierte Inhalte steht, beginnen sich die Anfänge des Web 3.0 bemerkbar zu machen. Worum handelt es sich dabei?


Ohne hier auf technische Details einzugehen, ist Web3.0 das Web, das es den Nutzern ermöglichen wird, nicht nur eine Website zu besuchen, sondern selbst im Zentrum der Website zu stehen und ihr eine nie dagewesene Immersion zu verschaffen, die auf der Entwicklung verschiedener Technologien wie der virtuellen oder erweiterten Realität beruht.


Eine der Besonderheiten des Web3.0 in Bezug auf die Governance könnte sein dezentraler Charakter sein, der durch das Blockchain-Protokoll und seine verschiedenen Anwendungen ermöglicht wird. Wir erinnern daran, dass eines der Merkmale des Blockchain-Protokolls nicht nur in der Integrität und Authentizität der darin enthaltenen Daten liegt, sondern auch in ihrer Irreversibilität.


Aufgrund dieser Unumkehrbarkeit könnten Cybersquatter einen besonders günstigen Nährboden für ihre Aktivitäten finden. Warum?


IV. Web3.0-Domainnamen


Einer der ersten Anwendungsbereiche der Blockchain sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether, um nur die beiden bekanntesten unter den Tausenden zu nennen, die es heute gibt.


Um mit Kryptowährungen bezahlen zu können, muss man eine Brieftasche (Wallet) haben, die von verschiedenen Anbietern wie Coinbase oder Ledger angeboten wird. Jede Wallet wird durch eine Folge von 42 Zeichen identifiziert, z. B. 3FZbgi29cpjq2GjdwV8eyHuJJnkLtktZc5. Geben wir gleich zu Beginn zu, dass das Merken einer solchen Adresse bei weitem nicht einfacher ist als das Merken einer IP-Adresse.


Die mögliche Masseneinführung von Kryptowährungen hängt zwar von vielen Faktoren ab, aber einer davon ist sicherlich die Möglichkeit, diese 42-stelligen Zeichenfolgen in einen verständlichen Namen umzuwandeln, so wie das DNS unsere IP-Adressen in Domainnamen umgewandelt hat.


Hier kommen die Web3.0-Domainnamen ins Spiel. Systeme wie Ether Named Service oder Unstoppable ermöglichen die Registrierung solcher Namen, unter ersten Ebenen wie .crypto, . eth, .bitcoin oder auch . nft.


Diese Adressen werden nicht vom Domain-Namen-System erfasst und funktionieren autonom und dezentralisiert. Sie sind jedoch bis heute nur von begrenztem Nutzen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dies mittelfristig der Fall sein wird und sie mit einer Website verknüpft werden können.


Diese Web3.0-Domainnamen weisen eine beunruhigende Besonderheit auf. Da sie auf dem Blockchain-Protokoll basieren, sind sie unumkehrbar…


Man kann sich daher leicht vorstellen, dass diese neue Kategorie von Domainnamen für Cybersquatter ein besonders fruchtbarer Boden ist. Die UDRP ist auf sie nicht anwendbar, und jegliche rechtliche Schritte sind aufgrund der Irreversibilität des Namens weitgehend aussichtslos.


Es bleibt also nur der gute Wille des Inhabers des Web3.0-Domainnamens, diesen an den rechtmäßigen Rechtsinhaber zu übertragen, was nicht ohne klingende Münze geschehen wird, eine Währung, die sicherlich einige Inhaber angesichts der astronomischen Beträge, die sie möglicherweise aufbringen müssen, um eine ohne eine solche Vereinbarung unwiederbringliche Identität wiederzuerlangen, ins Straucheln bringen wird…


Das bedeutet, dass die Inhaber von Marken und anderen Unterscheidungsmerkmalen gut daran täten, defensive Registrierungen vorzunehmen, es sei denn, sie spielen gerne Poker und rechnen mit dem Scheitern des Web3.0 und der Kryptowährungen, auf denen es zum Teil beruhen wird, eine meiner Meinung nach sehr riskante Wette…

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