IoT - einige vertragliche Höhepunkte

Während das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) seit vielen Jahren in den Nachrichten ist, verstärkt die durch COVID-19 bewirkte Beschleunigung der Digitalisierung die Notwendigkeit, die in diesem Bereich aufgeworfenen rechtlichen Fragen angemessen zu behandeln.


Auch wenn diese Fragen von Branche zu Branche unterschiedlich sein dürften, beispielsweise unterliegt die Maschinenindustrie nicht den gleichen Zwängen wie die Medizinprodukteindustrie, lassen sich doch einige gemeinsame Nenner finden, darunter die folgenden Punkte:


  • Haftung. An der Nutzung des Internet der Dinge ist eine Vielzahl von Akteuren beteiligt, von der Hardware über die Software bis hin zu den Telekommunikationsbetreibern. Im Schadensfall kann es sich als heikel erweisen, die Verantwortlichkeiten zu bestimmen, mit Fragen über die mögliche Anwendung oder Nichtanwendung des Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht der Richtlinie 85/374/EWG. Die Einrichtung einer starken Regierungsführung und eines Qualitätsmanagementsystems, das in bestimmten Bereichen, wie z.B. bei Medizinprodukten, gesetzlich vorgeschrieben ist, wird oft empfohlen.
  • Datenschutz und Cybersicherheit. IoT bedeutet offensichtlich Big Data und Datentransfer. In diesem Zusammenhang wird es notwendig sein, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, einschließlich der DSGVO oder bestimmter IoT-spezifischer Gesetze, die beispielsweise in den Bundesstaaten Kalifornien (seit dem 1. Januar 2020 in Kraft) oder Oregon (allerdings beschränkt auf angeschlossene Geräte für den privaten und familiären Gebrauch) bestehen. In diesem Zusammenhang können sich die vom Vereinigten Königreich verabschiedeten Leitlinien als nützlicher Ausgangspunkt für die Gestaltung seiner Produkte nach dem Grundsatz „Security by Design“ erweisen, der in diesem Bereich befolgt werden sollte.
  • Geistiges Eigentum. Es überrascht nicht, dass die Zahl der Patentanmeldungen rund um IoT-Technologien in den letzten Jahren explodiert ist. Es kann kaum Zweifel daran bestehen, dass sich dieses Phänomen fortsetzen wird, mit einer Entwicklung, die zweifellos günstiger für die Patentierbarkeit von Software ist, wenn ein technischer Effekt mit dem Funktionieren des betreffenden Algorithmus in Verbindung gebracht werden kann.
  • Eigentum der Daten. Die Frage, wem die durch den Einsatz des Geräts erzeugten Daten gehören, ist eines der am heftigsten diskutierten Themen in den Verhandlungen. Es versteht sich von selbst, dass der Hersteller das Eigentum an den Rechten an diesen Daten erwerben möchte, um seine Datenbank zu erweitern, damit er sein(e) Produkt(e) ständig verbessern und so einen Wettbewerbsvorteil generieren kann. Darüber hinaus kann es je nach den Umständen sein, dass der Hersteller nicht möchte, dass alle durch die Verwendung des Geräts erzeugten Daten für seine Kunden zugänglich sind. Letztere werden natürlich eine andere Sichtweise einnehmen, wenn man bedenkt, dass die von ihnen erzeugten Daten ihnen gehören. Es handelt sich um ein schwieriges und spannendes Thema, das Gegenstand von Diskussionen zwischen den Parteien sein wird, die oft eher kommerzieller als juristischer Natur sind.
  • Unterstützung und Schutz der Verbraucher. Der Einsatz von IoT-Technologien wirft einige Fragen über die legitimen Erwartungen auf, die Verbraucher in Bezug auf diese Geräte haben können. Ist der Hersteller verpflichtet, diese Technologien zu aktualisieren? Kann sie von heute auf morgen beschließen, bestimmte Merkmale zu entfernen, die der Verbraucher zuvor genossen hat? Kann sie beschließen, den Kundendienst, den sie im Zusammenhang mit diesen Technologien geleistet hat, abzuschaffen, weil sie die Version des Produkts für veraltet hält? Es handelt sich um komplexe Fragen, die in jedem Fall ein hohes Maß an Transparenz seitens des Herstellers bei der Information seiner Kunden erfordern und die Gegenstand einer späteren Veröffentlichung sein werden, die sich auf diese Fragen konzentriert.
  • Fiskalische Auswirkungen. Der Einsatz von IoT-Technologien reduziert die klassische Unterscheidung zwischen dem Begriff des Produkts und der Dienstleistung. Diese Transformation der Geschäftsmodelle, bei der das Produkt verstärkt, um nicht zu sagen transformiert, in eine Dienstleistung auf Abruf umgewandelt wird, wirft aus steuerlicher Sicht Fragen auf, da Produkte und Dienstleistungen nicht dem gleichen Regime unterliegen. Im Zweifelsfall wird daher dringend empfohlen, in dieser Frage den Rat eines Experten einzuholen.


Die oben genannten wenigen Beispiele, die sich multiplizieren ließen, unterstreichen die Tatsache, dass die durch das Aufkommen der IoT-Technologien aufgeworfenen Vertragsfragen zahlreich und komplex sind. Der Erfolg ihres kommerziellen Einsatzes hängt von der Formulierung klarer Klauseln ab, die ihrem Hersteller die Langlebigkeit des Modells und die ständige Verbesserung der entsprechenden Produkte garantieren können. Angesichts des Aufkommens dieses Bereichs wird daher dringend empfohlen, Expertenrat einzuholen.

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