Eine Marke wählen: Wie wählt man gut aus?

Was ist eine Marke?


Viele Unternehmer glauben immer noch, dass jedes Zeichen, das sie im Geschäftsleben verwenden, als „Marke“ verstanden werden sollte. Dies ist jedoch nicht der Fall, und nicht jedes Zeichen, das Sie im Geschäftsleben verwenden, ist eine „Marke“ im rechtlichen Sinne.


Das Gesetz unterscheidet somit zwischen dem Firmennamen, d.h. dem im Handelsregister eingetragenen Namen Ihres Unternehmens, der Geschäftsbezeichnung, das als Bezeichnung eines Lokales, also der Fassade Ihres Unternehmens, definiert werden kann, und schliesslich der Marke, d.h. dem Namen, unter dem Sie Ihre im Markenregister eingetragenen Produkte oder Dienstleistungen verkaufen werden. Jedes dieser Zeichen unterliegt einer anderen rechtlichen Regelung.


Um als Marke qualifiziert zu werden, muss das Zeichen, das Sie zur Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen verwenden, bei den zuständigen Behörden, in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, eingetragen sein.


Zu viele Unternehmer glauben immer noch, dass sie eine Marke besitzen, ohne sie registriert zu haben. Dies kann unglückliche Folgen haben. Mit einer einmal eingetragenen Marke erhalten Sie einen Schutztitel, den Sie in der ganzen Schweiz verwenden können, auch wenn Sie nur lokal tätig sind. Dieses Recht erlaubt Ihnen dann, gegen jeden vorzugehen, der ein identisches oder ähnliches Zeichen für Produkte benutzt, die mit Ihren eigenen identisch oder ihnen ähnlich sind und die geeignet sind, Verwechslungen hervorzurufen. Wenn der Schutz für zehn Jahre gewährt wird, kann diese Registrierung für aufeinanderfolgende Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden; mit anderen Worten, der Ihnen durch Ihre Marke gewährte Schutz kann praktisch ewig sein. Umgekehrt ist, wenn Ihre Marke nicht registriert ist, grundsätzlich jedermann berechtigt, Ihr Zeichen nachzuahmen, ohne dass Sie viel tun können, vorbehaltlich besonderer Umstände, die das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zum Tragen kommen lassen können.


Anforderung an den unterscheidungskräftigen Charakter


Es gibt jedoch einige spezifische Anforderungen bei der Wahl einer Marke. Nicht jedes Zeichen kann als Marke registriert werden. Wenn Sie also das Zeichen, unter dem Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen vertreiben, als Marke eintragen lassen, stellt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sicher, dass Ihr Zeichen wirklich unterscheidungskräftig ist und nicht unter ein so genanntes „absolutes Ausschlusskriterium“ fällt. Als solches ist es nicht möglich, ein Zeichen einzutragen, das für Ihre Produkte oder Dienstleistungen beschreibend oder irreführend ist. So ist es beispielsweise ausgeschlossen, ein Zeichen mit der Bezeichnung „Golduhr“ als Marke für Uhrenprodukte eintragen zu lassen, solange der Begriff für Ihr Produkt beschreibend oder sogar irreführend ist, wenn die fragliche Uhr nicht aus Gold ist. Mit anderen Worten: Je phantasievoller Ihr Zeichen ist, desto leichter wird es für die Registrierung akzeptiert.


Google-Referenzierung und ausgefallener Charakter – eine schwierige Wahl


Hier stellt sich jedoch eine wichtige Frage. Wie wichtig ist das Internet für Sie? Ist es ein wichtiger oder sogar der einzige Kanal für den Vertrieb Ihrer Produkte oder Dienstleistungen (pure player) oder ist es nur nebensächlich? Wenn Ihr Online-Geschäft für Sie wichtig ist, dann ist die Wahl Ihres Domainnamens von größter Bedeutung. Wenn das Internet für Sie wichtig ist, dann wird es entscheidend sein, in den Suchergebnissen von Google gut platziert zu sein. Der Algorithmus von Google bedeutet, dass Ihr SEO umso besser wird, je mehr der Inhalt Ihrer Website, einschließlich des von Ihnen gewählten Domainnamens, für Ihr Unternehmen relevant ist. Mit anderen Worten, unter dem Gesichtspunkt der Optimierung (SEO) wird Ihnen jede Agentur raten, einen möglichst beschreibenden Domainnamen zu haben, eine Anforderung, die im Widerspruch zu den Anforderungen des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken steht, damit Sie eine Marke erhalten und als solche geschützt werden können.


In diesem Fall ist es daher wichtig, einen Domänennamen zu wählen, der Ihren Aktivitäten so nahe wie möglich kommt, wobei Sie sich bewusst sein müssen, dass jeder Dritte dann einen Domänennamen wählen kann, der Ihnen sehr nahe kommt, da niemand – ausser in besonderen Fällen – ein Monopol auf einen beschreibenden Namen beanspruchen kann. Dennoch wird es wichtig sein, die Registrierung dieses Domainnamens durch eine Marke zu verdoppeln, stellen Sie sich diese vor, um nicht Ihre Aktivität zu definieren, sondern Ihre Produkte oder Dienstleistungen selbst, die über Ihre Website verkauft werden. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Domainnamen zu registrieren, sie aber auf Ihre Hauptsite umzuleiten, die beschreibender Natur ist.


Verfügbarkeit des Zeichens


In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich vor der Anmeldung vergewissern, dass das Zeichen, das Sie als Marke registrieren lassen möchten, verfügbar ist. Es wäre unglücklich, ein Zeichen zu registrieren, das eine zuvor von einem Dritten eingetragene Marke verletzen könnte. Zu diesem Zweck kann eine zusammenfassende Prüfung kostenlos online unter http://www.swissreg.ch durchgeführt werden; wenn die Marke, die Sie eintragen lassen möchten, von strategischer Bedeutung für Ihr Unternehmen ist, kann es wichtig sein, gegen eine Gebühr eine detailliertere Prüfung durch professionelle Anbieter durchzuführen.


Im digitalen Zeitalter reicht es nicht aus, nur die Verfügbarkeit der Marke, die Sie registrieren lassen möchten, sicherzustellen. Es wäre in der Tat bedauerlich, eine Marke zu registrieren, nur um später herauszufinden, dass Sie keine entsprechenden Domainnamen oder Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram besitzen können, auf die Sie sich verlassen haben.


Bevor Sie mit einer solchen Registrierung fortfahren, sollten Sie sich daher vergewissern, dass der/die Domänenname(n), den/die Sie unter den verschiedenen TLDs, für die Sie sich interessieren, halten möchten, sowie alle damit verbundenen sozialen Netzwerkkonten, zum Beispiel auf Facebook und Instagram, verfügbar sind.


Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Portfoliomanagement und in der strategischen Beratung in diesen Fragen. Wenn Sie mehr wissen möchten oder unsere Unterstützung bei der strategischen Verwaltung Ihres bestehenden Portfolios oder bei der Einführung einer neuen Produkt- oder Dienstleistungspalette wünschen, lassen Sie es uns wissen, und wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ziele zu erreichen, indem wir Ihr Markenportfolio kosteneffektiv und effizient definieren.

Haben Sie Fragen zu den in diesem Artikel behandelten Themen?

Neueste Nachrichten von Wilhelm Gilliéron Avocats

Visuel LinkedIn Wilhelm-2024 (1)
Geistiges Eigentum
Personalisierung von Produkten und Markenrecht: Verletzen oder nicht verletzen?
Visuel LinkedIn
Mitteilungen
Wir gratulieren unserer Anwaltspraktikantin Léa Wyssbrod herzlich zum Erhalt ihres Anwaltspatents.
Visuel LinkedIn
Mitteilungen
IDIAP Symposium : Künstliche Intelligenz und Demokratie

À propos de l’auteur

Philippe Gilliéron_NOBG

Philippe Gilliéron

Rechtsanwalt