{"id":5494,"date":"2018-11-13T00:00:00","date_gmt":"2018-11-12T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5494"},"modified":"2025-02-07T09:37:53","modified_gmt":"2025-02-07T08:37:53","slug":"ein-glaeubiger-dessen-forderung-bereits-grundpfandgesichert-ist-hat-keinen-anspruch-auf-arrest-von-vermoegenswerten-seines-schuldners","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/nachrichten\/schuldbetreibungs-und-konkursrecht\/ein-glaubiger-dessen-forderung-bereits-grundpfandgesichert-ist-hat-keinen-anspruch-auf-arrest-von-vermogenswerten-seines-schuldners\/","title":{"rendered":"Ein Gl\u00e4ubiger, dessen Forderung bereits grundpfandgesichert ist, hat keinen Anspruch auf Arrest von Verm\u00f6genswerten seines Schuldners"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Arrest ist eine dringliche Schutzmassnahme, die es einem in seinen Rechten bedrohten Gl\u00e4ubiger erm\u00f6glicht, die Verf\u00fcgungsgewalt seines Schuldners \u00fcber gewisse seiner Verm\u00f6genswerte vorsorglich einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Damit ein Arrest verlangt werden kann, m\u00fcssen allerdings die Voraussetzungen von Art. 271 SchKG erf\u00fcllt sein, das heisst, es liegt ein Arrestgrund vor und die allgemeinen Voraussetzungen f\u00fcr das Bestehen einer Schuld und von Verm\u00f6genswerten des Schuldners sind erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es gibt sechs Arrestgr\u00fcnde, die in Art. 271 Abs. 1 SchKG ersch\u00f6pfend aufgez\u00e4hlt sind. Es handelt sich um folgende Situationen:<\/p>\n\n\n\n<p><br>(i) wenn der Schuldner keinen festen Wohnsitz hat (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG);<\/p>\n\n\n\n<p><br>(ii) wenn der Schuldner in der Absicht, sich der Erf\u00fcllung seiner Verbindlichkeiten zu entziehen, Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde beiseite schafft, sich fl\u00fcchtig macht oder Anstalten zur Flucht trifft (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG);<\/p>\n\n\n\n<p><br>(iii) wenn der Schuldner auf der Durchreise begriffen ist oder zu den Personen geh\u00f6rt, welche Messen und M\u00e4rkte besuchen, f\u00fcr Forderungen, die ihrer Natur nach sofort zu erf\u00fcllen sind (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG);<\/p>\n\n\n\n<p><br>(iv) wenn der Schuldner nicht in der Schweiz wohnt (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG);<\/p>\n\n\n\n<p><br>(v) wenn der Gl\u00e4ubiger gegen den Schuldner einen provisorischen oder einen definitiven Verlustschein besitzt (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG);<\/p>\n\n\n\n<p><br>(vi) wenn der Gl\u00e4ubiger gegen den Schuldner einen definitiven Rechts\u00f6ffnungstitel besitzt (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG).<\/p>\n\n\n\n<p><br>Damit ein Arrest bewilligt wird, m\u00fcssen vier allgemeine Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Zun\u00e4chst muss der Gl\u00e4ubiger, der den Arrest verlangt, glaubhaft machen, dass (i) Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde vorhanden sind, die beschlagnahmt werden k\u00f6nnen. Sodann muss er \u2013 ebenfalls im Grad der Glaubhaftigkeit \u2013 nachweisen, dass (ii) seine Forderung besteht, (iii) f\u00e4llig ist und (iv) nicht pfandgesichert ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Das Fehlen eines Pfandrechts ist somit eine allgemeine Voraussetzung, um den Arrest zu verlangen. Mit anderen Worten kann ein Gl\u00e4ubiger keinen Arrest verlangen, wenn seine Forderung bereits durch ein Pfand gesichert ist. Dieser Begriff ist in Art. 37 SchKG definiert und betrifft alle vom schweizerischen Zivilrecht vorgesehenen beweglichen und unbeweglichen Pf\u00e4nder.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Gl\u00e4ubiger ben\u00f6tigt n\u00e4mlich keine zus\u00e4tzliche Schutzmassnahme, wenn seine Forderung bereits pfandgesichert ist. In diesem Fall sind seine Sicherheiten ausreichend, sodass sie nicht noch durch einen Arrest erh\u00f6ht werden m\u00fcssen. Ist es hingegen glaubhaft, dass das Pfand seine Forderung nicht vollst\u00e4ndig deckt, kann der Gl\u00e4ubiger f\u00fcr den ungedeckten Rest einen Arrest verlangen (BGE 53 III 19 ff., JdT 1297 II 134 ff.).<\/p>\n\n\n\n<p><br>Dieser Grundsatz, der den Interessen des Schuldners entgegenkommt, weist eine ausgepr\u00e4gte \u00c4hnlichkeit mit dem Grundsatz des beneficium excussionis realis gem\u00e4ss Art. 41 Abs. 1bis SchKG auf, wonach der Schuldner, der ein Faust- oder Grundpfand bestellt hat, von seinem Gl\u00e4ubiger verlangen kann, dass er vorerst das Pfand in Anspruch nehme, bevor er andere Verm\u00f6genswerte des Schuldners durch Pf\u00e4ndung oder Konkurs verwerten l\u00e4sst (SJ 1993 S. 132).<\/p>\n\n\n\n<p><br>Verlangt der Gl\u00e4ubiger einen Arrest, hat er schliesslich die negative Voraussetzung \u2013 das Fehlen eines Pfandrechts \u2013 nicht nachzuweisen, denn das Bestehen eines Pfandrechts wird nicht vermutet. So muss die Person, deren Rechte durch einen Arrest betroffen sind (mit Arrest belegter Schuldner oder Dritter, der ein schutzw\u00fcrdiges Interesse nachweist), zun\u00e4chst Einsprache gegen den Arrestbefehl erheben, indem sie argumentiert, es bestehe ein Pfand, das den Arrest verunm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong><em>WILHELM Avocats SA \u2013 Soraya Mokhtari, Anwaltspraktikantin \u2013 14. November 2018<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[259],"slider":[],"droit":[102],"class_list":["post-5494","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-wilhelm-avocats-de","droit-handelsrechtliche-rechtsstreitigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5494","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5494"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5494"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5494"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5494"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}