{"id":5490,"date":"2019-02-24T00:00:00","date_gmt":"2019-02-23T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5490"},"modified":"2025-02-07T09:44:48","modified_gmt":"2025-02-07T08:44:48","slug":"wie-verhaelt-es-sich-mit-den-vorsorglichen-und-superprovisorischen-massnahmen-im-zivilrecht","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/nachrichten\/gerichts-und-schiedsgerichtsverfahren\/wie-verhalt-es-sich-mit-den-vorsorglichen-und-superprovisorischen-massnahmen-im-zivilrecht\/","title":{"rendered":"Wie verh\u00e4lt es sich mit den vorsorglichen und superprovisorischen Massnahmen im Zivilrecht?"},"content":{"rendered":"\n<p>Vorsorgliche Massnahmen haben die Aufgabe, die sp\u00e4tere Zwangsvollstreckung eines Rechts sicherzustellen, eine rechtliche Situation provisorisch zu regeln, bevor das Gericht in der Sache selbst entschieden hat, oder heute einen Beweis abzunehmen, der morgen verschwinden k\u00f6nnte. So dient diese Schutzmassnahme zum Beispiel dazu, einen strittigen Gegenstand zu beschlagnahmen, Bauarbeiten vorsorglich zu untersagen oder das Getrenntleben von Ehegatten w\u00e4hrend der Ehe zu organisieren.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die vorsorglichen Massnahmen sind in Art. 261 bis 269 ZPO geregelt. Nach Art. 261 ZPO trifft das Gericht die notwendigen vorsorglichen Massnahmen, wenn die gesuchstellende Partei glaubhaft macht, dass ein ihr zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu bef\u00fcrchten ist und ihr aus der Verletzung ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In erster Linie stellt sich somit die Frage der Glaubhaftigkeit. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, unseren Anspruch sowohl vom Sachverhalt her als auch rechtlich wahrscheinlich zu machen. Die Glaubhaftigkeit aus Sicht des Sachverhalts bedeutet, dass man sich auf die verf\u00fcgbaren Beweise und nicht auf die Gesamtheit der bestehenden Beweise st\u00fctzt. In diesem Stadium ist es wichtig, schnell zu handeln, um unser Recht zu wahren. Die Glaubhaftigkeit muss sich auch auf das Recht beziehen. Mit anderen Worten ist es erforderlich, dass der Sachverhalt, auf den sich unser Anspruch st\u00fctzt, glaubhaft ein Recht begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In zweiter Linie muss die gesuchstellende Person glaubhaft machen, dass ein ihr zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu bef\u00fcrchten ist. Um in den Genuss vorsorglicher Massnahmen zu kommen, muss der Gesuchsteller mit anderen Worten gest\u00fctzt auf objektive Merkmale wahrscheinlich machen, dass der ihm zustehende Anspruch einer drohenden Gefahr unterliegt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Verkauf eines Gegenstands, der geltend gemacht wird, oder bei der Bef\u00fcrchtung, dass unser Vertragspartner einen Vertrag mit einem Dritten abschliesst.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In dritter Linie muss der Schaden nicht leicht wiedergutzumachen sein. Die Gefahr eines nicht leicht wiedergutzumachenden Schadens betrifft sowohl den Verm\u00f6gensschaden als auch den Anspruch auf Realerf\u00fcllung. Gem\u00e4ss Rechtsprechung besteht n\u00e4mlich die Gefahr eines nicht leicht wiedergutzumachenden Schadens auch, wenn ein Anspruch auf Realerf\u00fcllung besteht und man ihn durchsetzen will. Besteht mit anderen Worten ein Anspruch auf Realerf\u00fcllung und will man seine Durchsetzung verlangen, so kann uns nicht vorgehalten werden, dass \u00abSie stattdessen ohnehin Schadenersatz und Zinsen erhalten\u00bb.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Viertens muss die Massnahme geeignet sein, um dem Schaden vorzubeugen oder ihn zu unterbinden. Die vom Richter getroffene Massnahme muss der Gefahr der Verletzung angemessen sein. Somit ist eine Interessenabw\u00e4gung erforderlich und bei der Wahl der Massnahme ist den Interessen des Gegners Rechnung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Was die m\u00f6glichen vorsorglichen Massnahmen betrifft, enth\u00e4lt Art. 262 ZPO eine nicht abschliessende Liste. Demnach kann eine vorsorgliche Massnahme jede gerichtliche Anordnung sein, die geeignet ist, den drohenden Nachteil abzuwenden, insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p><br>a. ein Verbot;<br>b. eine Anordnung zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands;<br>c. eine Anweisung an eine Registerbeh\u00f6rde oder eine dritte Person;<br>d. eine Sachleistung;<br>e. die Leistung einer Geldzahlung in den vom Gesetz bestimmten F\u00e4llen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Auf die vorsorglichen Massnahmen ist das summarische Verfahren anwendbar (Art. 248 f. ZPO). Wird um vorsorgliche Massnahmen ersucht, m\u00fcssen unbedingt die zweckdienlichen Vorbringen, auf die sich unser Anspruch st\u00fctzt, erw\u00e4hnt und erl\u00e4utert werden. Man darf n\u00e4mlich nicht vergessen, dass in einem summarischen Verfahren kein zweiter Schriftenwechsel zu erwarten ist. Mit anderen Worten besteht bei solchen Verfahren in der Regel kein Anspruch auf eine zweite Stellungnahme.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Grundlage f\u00fcr superprovisorische Massnahmen ist in Art. 265 ZPO zu finden. Gest\u00fctzt auf diese Bestimmung kann das Gericht bei besonderer Dringlichkeit und insbesondere bei Vereitelungsgefahr die vorsorgliche Massnahme sofort anordnen. F\u00fcr die Anordnung solcher Massnahmen gilt somit eine aussergew\u00f6hnliche Regelung, die das Recht auf Anh\u00f6rung erheblich einschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Erstens werden solche Massnahmen ex parte getroffen, was bedeutet, dass die Gegenpartei nicht angeh\u00f6rt wird. Zweitens begr\u00fcndet das Gericht seine Entscheidung bei der Anordnung einer solchen Massnahme nicht. Bei einer Abweisung wird allerdings eine sehr summarische Begr\u00fcndung abgegeben. Drittens kann gegen die Treffung oder Nichttreffung superprovisorischer Massnahmen nicht Beschwerde erhoben werden, da das Gericht die Massnahme sp\u00e4ter, das heisst nach Anh\u00f6rung der Parteien im Stadium der vorsorglichen Massnahmen, nochmals pr\u00fcfen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung superprovisorischer Massnahmen stimmen weitgehend mit denjenigen f\u00fcr vorsorgliche Massnahmen \u00fcberein. Der einzige Unterschied besteht in der qualifizierten Dringlichkeit, welche die sofortige Anordnung oder die Wahrung eines \u00dcberraschungseffekts rechtfertigt, sodass es statthaft ist, dem Beklagten sein Recht auf Anh\u00f6rung zu entziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Schliesslich ist die Dauer superprovisorischer Massnahmen auf die Anordnung der vorsorglichen Massnahme beschr\u00e4nkt. Eine superprovisorische Massnahme kann jedoch neu aufleben, wenn die Beschwerdeinstanz den vorsorglichen Entscheid aufhebt und die Angelegenheit f\u00fcr eine neue Urteilsf\u00e4llung an die Vorinstanz zur\u00fcckweist.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong><em>WILHELM Avocats SA \u2013 Soraya Mokhtari, Anwaltspraktikantin \u2013 25. Februar 2019<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[259],"slider":[],"droit":[102],"class_list":["post-5490","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-wilhelm-avocats-de","droit-handelsrechtliche-rechtsstreitigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5490","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5490"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5490"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5490"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5490"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}