{"id":5489,"date":"2019-03-04T00:00:00","date_gmt":"2019-03-03T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5489"},"modified":"2025-02-07T09:37:37","modified_gmt":"2025-02-07T08:37:37","slug":"die-maengelruege-muss-strenge-voraussetzungen-erfuellen-damit-die-rechte-des-bestellers-rechtsgueltig-gewahrt-werden","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/nachrichten\/vertragsrecht\/die-mangelruge-muss-strenge-voraussetzungen-erfullen-damit-die-rechte-des-bestellers-rechtsgultig-gewahrt-werden\/","title":{"rendered":"Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss strenge Voraussetzungen erf\u00fcllen, damit die Rechte des Bestellers rechtsg\u00fcltig gewahrt werden"},"content":{"rendered":"\n<p>Treten bei einem Werkvertrag, insbesondere bei der Errichtung von Geb\u00e4uden, nachtr\u00e4glich M\u00e4ngel am Werk auf, so ist der Besteller des Werks verpflichtet, sie dem Unternehmer sofort nach der Entdeckung anzuzeigen; andernfalls gilt das Werk in Bezug auf diese M\u00e4ngel als genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es ist somit wichtig, die Voraussetzungen zu kennen, die erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, damit bez\u00fcglich einer M\u00e4ngelr\u00fcge davon ausgegangen werden kann, dass sie dem Unternehmer rechtsg\u00fcltig mitgeteilt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Laut der Rechtsprechung hat der Besteller des Werks Kenntnis von den M\u00e4ngeln, sobald er deren Vorhandensein mit Sicherheit feststellt und deren Tragweite und Umfang absch\u00e4tzen kann.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelr\u00fcge beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Besteller sich dar\u00fcber im Klaren ist, dass es sich tats\u00e4chlich um einen Mangel handelt und nicht um eine \u00fcbliche Erscheinung.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es existiert keine feste Frist f\u00fcr die Mitteilung dieser R\u00fcge, doch wurde beispielsweise eine Anzeige zwanzig Tage nach Feststellung der M\u00e4ngel als versp\u00e4tet erachtet. Dem Besteller des Werks muss allerdings eine kurze Frist zur Verf\u00fcgung stehen, um allf\u00e4llige Abkl\u00e4rungen bei Dritten zu t\u00e4tigen. Der Besteller des Werks hat auch zu beweisen, dass er die Anzeige fristgerecht gemacht hat; bestreitet hingegen der Unternehmer den Zeitpunkt der Entdeckung, hat er daf\u00fcr den Beweis zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss kurz sein, ist aber zu begr\u00fcnden. Der Besteller hat anzugeben, welches die von ihm entdeckten M\u00e4ngel sind, dies in hinreichend pr\u00e4ziser Weise; zudem muss er angeben, dass er nicht bereit ist, das Werk als vertragskonform anzuerkennen. Dar\u00fcber hinaus muss klar auf die Verantwortlichkeit des Unternehmers hingewiesen werden. Erh\u00e4lt der Unternehmer diese Anzeige, muss er die Art, Lage und den Umfang des Mangels erkennen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>F\u00fcr den Besteller des Werks stellt sich h\u00e4ufig die Frage, ob er auf eine Expertise zur\u00fcckzugreifen hat, um den Mangel zu beweisen; laut Bundesgericht ist er nicht gehalten dies zu tun und er kann die M\u00e4ngelr\u00fcge auf der Grundlage einer blossen Vermutung abgeben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_293\/2017 vom 13. Februar 2018, E. 2.2.3).<\/p>\n\n\n\n<p><br>In der Praxis ist es so m\u00f6glich, eine sog. \u00abpr\u00e4ventive\u00bb M\u00e4ngelr\u00fcge zu t\u00e4tigen, durch welche der Besteller des Werks den Unternehmer dar\u00fcber in Kenntnis setzt, dass er ihn haftbar machen wird, wenn ein Gutachten auf das Vorliegen eines dem Unternehmer zurechenbaren Mangels erkennt. F\u00fcr diesen Fall ist das Bundesgericht der Auffassung, dass die M\u00e4ngelr\u00fcge dieselben formellen Erfordernisse wie oben beschrieben erf\u00fcllen muss; doch muss sie noch durch die \u00dcbergabe des Expertenberichts an den Unternehmer erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Da das Gesetz dem Besteller des Werks die Pflicht auferlegt, den Unternehmer \u00absofort\u00bb auf die M\u00e4ngel hinzuweisen, kann jener vor die Frage gestellt sein, ob er das definitive Ergebnis des Expertenberichts abwarten muss, bevor er die M\u00e4ngelr\u00fcge macht. In dieser Hinsicht hat das Bundesgericht k\u00fcrzlich entschieden, dass die R\u00fcgefrist in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Besteller einen provisorischen Expertenbericht erh\u00e4lt, welcher im Detail die Art der M\u00e4ngel und wenn m\u00f6glich ihr Ausmass und die betreffende Stelle angibt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Schliesslich stellt sich h\u00e4ufig die Frage, an wen die M\u00e4ngelr\u00fcge zu richten ist, namentlich wenn die Unternehmen im Konsortium arbeiten oder wenn mehrere Unternehmer einer einfachen Gesellschaft vorhanden sind. Muss man das Unternehmen benachrichtigen, das den Teil mit dem Mangel erstellt hat? Muss man alle Unternehmen benachrichtigen, die zusammen das Werk erstellen? Die Lehre ist diesbez\u00fcglich gespalten; einige Autoren sind der Meinung, dass die R\u00fcge an den Vertreter der einfachen Gesellschaft zu richten ist, w\u00e4hrend andere die Auffassung vertreten, dass die Anzeige dem Konsortium zu \u00fcbermitteln ist und nicht dem Unternehmer, der f\u00fcr den Mangel verantwortlich ist. Die Eigent\u00fcmer sollten allerdings davon ausgehen d\u00fcrfen, dass eine R\u00fcge an den Vertragspartner ausreichend ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Mit Blick auf diese verschiedenen strengen Voraussetzungen, denen der Besteller des Werks zu gen\u00fcgen hat, gilt es nicht nur darauf zu achten, dass die M\u00e4ngelr\u00fcge die n\u00e4mlichen Voraussetzungen tats\u00e4chlich erf\u00fcllt, sondern es ist auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die pr\u00e4ventive M\u00e4ngelr\u00fcge die Rechte des Bestellers nur wirksam wahrt, wenn sie sp\u00e4ter erg\u00e4nzt wird.<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[259],"slider":[],"droit":[191],"class_list":["post-5489","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-wilhelm-avocats-de","droit-streitigkeiten-im-bau-und-immobilienrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5489","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5489"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5489"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5489"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5489"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}