{"id":5478,"date":"2020-03-16T00:00:00","date_gmt":"2020-03-15T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5478"},"modified":"2025-02-07T09:37:09","modified_gmt":"2025-02-07T08:37:09","slug":"die-abhaltung-von-generalversammlungen-der-aktionaere-waehrend-coronavirus-ausbruechen","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/nachrichten\/covid-19\/die-abhaltung-von-generalversammlungen-der-aktionare-wahrend-coronavirus-ausbruchen\/","title":{"rendered":"Die Abhaltung von Generalversammlungen der Aktion\u00e4re w\u00e4hrend Coronavirus-Ausbr\u00fcchen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die aktuelle Coronavirus-Pandemie macht die Aufgabe der Organisatoren von Generalversammlungen b\u00f6rsennotierter oder nicht b\u00f6rsennotierter Aktiengesellschaften besonders schwierig.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Am 16. M\u00e4rz 2020 verst\u00e4rkte der Bundesrat die Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung durch die Aufwertung auf das Niveau der &#8222;au\u00dferordentlichen Situation&#8220; des Epidemiengesetzes. Alle Gesch\u00e4fte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sind bis zum 19. April 2020 geschlossen. Diese Einschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Lebensmittelgesch\u00e4fte und Gesundheitseinrichtungen. Einige Kantone haben zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen ergriffen, wie zum Beispiel der Kanton Waadt, der alle Versammlungen von mehr als zehn Personen verboten hat.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Aktiengesellschaften sind jedoch weiterhin verpflichtet, \u00fcber ihren Verwaltungsrat innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres eine ordentliche Generalversammlung und so oft wie n\u00f6tig au\u00dferordentliche Versammlungen einzuberufen (Art. 699 Abs. 2 OR). Obwohl es sich bei der Sechsmonatsfrist um eine ordentliche Frist handelt, deren Verletzung als solche nicht mit Sanktionen verbunden ist, haben Aktiengesellschaften jedes Interesse daran, dass innerhalb dieser Frist Hauptversammlungen abgehalten werden k\u00f6nnen, insbesondere wenn wichtige Entscheidungen wie Kapitalerh\u00f6hungen oder Satzungs\u00e4nderungen getroffen werden m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Generalversammlungen der Aktion\u00e4re nach dem Prinzip der Unmittelbarkeit organisiert werden, das verlangt, dass die Aktion\u00e4re physisch anwesend oder vertreten sein m\u00fcssen, um frei diskutieren und ihre Stimmrechte aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Dies schlie\u00dft die M\u00f6glichkeit aus, per Post oder Telefon abzustimmen oder Entscheidungen im Umlaufverfahren zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Angesichts dieser au\u00dferordentlichen Situation \u00e4nderte der Bundesrat die Verordnung 2 \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des COVID-19 (Verordnung 2 COVID-19) (<a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/60666.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/60666.pdf<\/a>), indem er eine Ausnahme von dem oben beschriebenen Prinzip der Unmittelbarkeit vorsah.<\/p>\n\n\n\n<p><br>So erm\u00e4chtigt Art. 6a Verordnung 2 COVID-19 die Organisatoren von Gesellschaftsversammlungen, unabh\u00e4ngig von der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und ohne Einhaltung der Einberufungsfrist, von den Aktion\u00e4ren zu verlangen, dass sie ihre Rechte (Stimmrecht, Fragerecht gegen\u00fcber dem Verwaltungsrat) schriftlich oder in elektronischer Form oder durch einen vom Organisator bestimmten Vertreter geltend machen. Der Organisator muss die Aktion\u00e4re jedoch sp\u00e4testens vier Tage vor der Versammlung informieren. Art. 12 Abs. 6 der Verordnung 2 COVID-19 sieht vor, dass diese Ma\u00dfnahmen bis zum 19. April 2020 wirksam sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Wenn der Verwaltungsrat beabsichtigt, von diesem neuen Artikel 6a Gebrauch zu machen, raten wir dem Verwaltungsrat, den Aktion\u00e4r in klarer Weise zu informieren, um ihm die Aus\u00fcbung seiner Rechte zu erm\u00f6glichen. Zu diesem Zweck sollte der Verwaltungsrat die auf der Generalversammlung zu treffenden Entscheidungen transparent und vollst\u00e4ndig darstellen. Sie wird den Aktion\u00e4r einladen, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Ebenso sollte der Aktion\u00e4r die M\u00f6glichkeit haben, dem Verwaltungsrat Fragen im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten zu stellen. Die Antworten auf diese Fragen k\u00f6nnen in das Protokoll der Generalversammlung aufgenommen oder individuell an den Aktion\u00e4r gerichtet werden. Schlie\u00dflich ist unserer Meinung nach der effektivsten Art und Weise, mit dieser Situation umzugehen, die Ernennung eines unabh\u00e4ngigen Vertreters durch den Verwaltungsrat, die f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Unternehmen obligatorisch ist (Art. 8 Veg\u00fcV). In diesem Fall wird der Verwaltungsrat den Aktion\u00e4ren in der Einberufung alle relevanten Informationen \u00fcber die Person des unabh\u00e4ngigen Vertreters und die Verfahren f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Stimmrechts mitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die derzeitige Pandemiesituation erfordert von jedem Einzelnen eine Anpassung seines Alltagslebens. Dies gilt auch f\u00fcr Aktiengesellschaften, die die Gebote der Gesch\u00e4ftskontinuit\u00e4t mit ihrer sozialen Verantwortung zur Eind\u00e4mmung der Verbreitung des Virus in Einklang bringen m\u00fcssen. Wir glauben, dass der Bundesrat einen intelligenten Weg gefunden hat, um diese widerspr\u00fcchlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong><em>WILHELM Avocats SA, RA Steve GOMES, 17.03.2020<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[262],"slider":[],"droit":[98],"class_list":["post-5478","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-steve-gomes-de","droit-gesellschaftsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5478","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5478"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5478"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5478"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5478"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}