{"id":5475,"date":"2020-06-09T00:00:00","date_gmt":"2020-06-08T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5475"},"modified":"2025-02-07T09:39:20","modified_gmt":"2025-02-07T08:39:20","slug":"hoehere-gewalt-im-schweizer-vertragsrecht-warnhinweis","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/nachrichten\/gerichts-und-schiedsgerichtsverfahren\/hohere-gewalt-im-schweizer-vertragsrecht-warnhinweis\/","title":{"rendered":"H\u00f6here Gewalt im Schweizer Vertragsrecht: Warnhinweis"},"content":{"rendered":"\n<p>Die COVID-19-Krise zwingt der Jurist, seine vertraglichen Grundlagen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Verbreitung von Meinungen und Ansichten in sozialen Netzwerken erfordert eine st\u00e4ndige Aktualisierung, um zu verhindern, dass unbegr\u00fcndete Ger\u00fcchte oder Grunds\u00e4tze aus anderen Rechtssystemen in den K\u00f6pfen der Praktiker und ihrer Klienten Verwirrung stiften.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Nachdem wir also vor kurzem erfahren haben, dass der Pr\u00e4sident des Handelsgerichts Paris im Stadium der einstweiligen Verf\u00fcgungen die Auffassung vertreten hat, dass die mit COVID-19 verbundene Gesundheitskrise nach franz\u00f6sischem Recht einen Fall h\u00f6herer Gewalt darstellen k\u00f6nnte, der geeignet ist, die vertraglichen Liefer- und Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gegen\u00fcber seinem Vertragspartner auszusetzen (vgl. T. com. Paris, 20. Mai 2020, Total Direct Energie gegen EDF), haben wir uns \u00fcber die Situation nach Schweizer Recht gewundert.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Das schweizerische Vertragsrecht (Obligationenrecht) enth\u00e4lt keine Definition des Begriffs der h\u00f6heren Gewalt, betrachtet sie aber als ein ausserordentliches, unvorhersehbares und un\u00fcberwindbares \u00e4usseres Ereignis, das den Kausalzusammenhang zwischen dem Vertragsbruch und dem durch diesen Bruch verursachten Schaden unterbricht. Da es sich bei der vertraglichen Haftung nach schweizerischem Recht um eine Verschuldenshaftung handelt (Art. 97 OR), kann der Schuldner daher durch den Nachweis des Nichtverschuldens von der Haftung befreit werden, wenn seine Nichterf\u00fcllung auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<br>Aus diesem Konzept folgt, dass ein Fall h\u00f6herer Gewalt an sich nicht die Unterbrechung einer vertraglichen Verpflichtung zulassen kann (wie in der oben erw\u00e4hnten franz\u00f6sischen Rechtsprechung), sondern nur den Schuldner, der von seiner Haftung f\u00fcr den von seinem Vertragspartner erlittenen Schaden entbindet. Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht diese Konzeption eine Befreiung von der Haftung f\u00fcr Nichterf\u00fcllung, jedoch nicht von der Haftung f\u00fcr unsachgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung. Sie erlaubt auch nicht die Vermeidung von Leistungen, wenn die Dienste durch ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt nutzlos geworden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Um die Unzul\u00e4nglichkeiten des schweizerischen Rechts zu beheben, ist es daher wichtig, in die abzuschliessenden Vertr\u00e4ge eine gut durchdachte, dem jeweiligen Fall angepasste Klausel \u00fcber h\u00f6here Gewalt aufzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Diese Klausel sollte zun\u00e4chst definieren, was die Parteien unter h\u00f6herer Gewalt verstehen. In dieser Hinsicht sollten die Parteien sicherstellen, dass nur eine illustrative Liste von F\u00e4llen, die unter diese Definition fallen, aufgenommen wird. Wir empfehlen, F\u00e4lle von Pandemie oder Epidemie einzubeziehen. Eine weitere Situation, die unserer Meinung nach ebenfalls in die Liste der F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt aufgenommen werden sollte, sind die internationalen Wirtschaftssanktionen (die in unserem gegenw\u00e4rtigen politischen Umfeld immer h\u00e4ufiger vorkommen), die beispielsweise den Schuldner einer Dienstleistung daran hindern, sich zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bei Dritten, gegen die ein Embargo verh\u00e4ngt wurde, zu versorgen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Vertragsklausel \u00fcber h\u00f6here Gewalt sollte dar\u00fcber hinaus nicht nur eine Haftungsbefreiung vorsehen, sondern auch die Folgen der Nichterf\u00fcllung, wie z.B. die Setzung einer zus\u00e4tzlichen Frist f\u00fcr die Leistung des Schuldners, nach deren Ablauf der Vertrag gek\u00fcndigt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Parteien (insbesondere die kreditgebenden Banken &#8211; aber auch die Vermieter) sich systematisch weigern, eine Klausel f\u00fcr h\u00f6here Gewalt vorzusehen, die es erm\u00f6glicht, den Schuldner im Falle der Nichterf\u00fcllung aufgrund h\u00f6herer Gewalt von der Haftung zu befreien, wobei die Zahlungsverpflichtung auch im Falle einer Pandemie oder eines Embargos stets als &#8222;m\u00f6glich&#8220; erachtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br>WILHELM Rechtsanw\u00e4lte kann Sie bei der Abfassung der Klauseln Ihrer Vertr\u00e4ge beraten.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[260],"slider":[],"droit":[97],"class_list":["post-5475","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-christophe-wilhelm-de","droit-vertragsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5475","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5475"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5475"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5475"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5475"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}