{"id":5449,"date":"2021-02-01T00:00:00","date_gmt":"2021-01-31T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5449"},"modified":"2025-02-07T09:43:02","modified_gmt":"2025-02-07T08:43:02","slug":"schutz-von-arbeitnehmern-die-kurz-vor-der-pensionierung-stehen","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/nachrichten\/arbeitsrecht\/schutz-von-arbeitnehmern-kurz-pensionierung-stehen\/","title":{"rendered":"Schutz von Arbeitnehmern, die kurz vor der Pensionierung stehen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Gleichzeitig mit der Einf\u00fchrung des Vaterschaftsurlaubs und der Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufst\u00e4tigkeit und Pflege von Angeh\u00f6rigen wird 2021 auch ein neuer Artikel 47a BVG eingef\u00fchrt, der den Schutz von Arbeitnehmern, die kurz vor der Pensionierung stehen, st\u00e4rken soll.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Seit dem 1. Januar 2021 und der Einf\u00fchrung des neuen Artikels 47a des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kann sich ein pensionsnaher Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag aufgel\u00f6st wird, f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung seiner BVG-Versicherung entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Art. 47a BVG (SR 831.40) sieht vor: &#8222;Ein Versicherter, der nach Vollendung des 58. Altersjahres infolge Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch den Arbeitgeber aus der obligatorischen Versicherung ausscheidet, kann seine Versicherung nach Art. 47 weiterf\u00fchren oder verlangen, dass seine Versicherung im gleichen Umfang wie bisher bei der gleichen Vorsorgeeinrichtung nach den Abs\u00e4tzen 2 bis 7 dieses Artikels weitergef\u00fchrt wird&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><br>So kann ein entlassener Arbeitnehmer, der 58 Jahre oder \u00e4lter ist, nun entscheiden, ob er seine berufliche Vorsorge oder nur seine Altersvorsorge beibehalten m\u00f6chte. Er kann auch den Todesfall- und Invalidit\u00e4tsvorsorgeplan pflegen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Diese M\u00f6glichkeit kann ab dem Alter von 55 Jahren angeboten werden, wenn die Pensionskasse dies in ihrem Reglement vorsieht.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Entscheidet sich der entlassene Arbeitnehmer f\u00fcr eine Weiterversicherung, kann er seine Altersrente durch Beitragszahlung erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Austrittsleistung verbleibt bei der Pensionskasse, auch wenn der entlassene Mitarbeiter seine Altersleistungen nicht mehr erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Er kann auch einer neuen Pensionskasse beitreten.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In diesem Fall muss die bisherige Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung an die neue Einrichtung bezahlen, &#8222;soweit sie zum Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen verwendet werden kann&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Entscheidet sich der entlassene Arbeitnehmer f\u00fcr eine Weiterversicherung, so hat er &#8222;die gleichen Rechte wie diejenigen, die aufgrund eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses bei demselben Kollektiv versichert sind, insbesondere in Bezug auf die Verzinsung, den Umwandlungssatz und die Zahlungen des letzten Arbeitgebers oder eines Dritten&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es ist jedoch zu beachten, dass &#8222;wenn die Fortf\u00fchrung der Versicherung l\u00e4nger als zwei Jahre gedauert hat, die Leistungen in Form einer Rente gezahlt werden&#8220;. Mit anderen Worten: Das Rentenkapital wird in eine Altersrente umgewandelt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Zudem ist ein &#8222;Vorbezug oder eine Verpf\u00e4ndung der Austrittsleistung f\u00fcr den Erwerb von Wohneigentum f\u00fcr den Eigenbedarf nicht mehr m\u00f6glich&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Zu beachten ist auch, dass der entlassene Arbeitnehmer, der sich f\u00fcr die Aufrechterhaltung seiner Versicherung entscheidet, nicht nur den &#8222;Arbeitnehmeranteil&#8220;, sondern auch den &#8222;Arbeitgeberanteil&#8220; (der bei Bestehen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses von letzterem gezahlt wird) zahlen muss. Dies kann also ein erheblicher Betrag sein, wenn das Einkommen der Person normalerweise einen R\u00fcckgang erleidet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die M\u00f6glichkeit, die BVG-Versicherung aufrechtzuerhalten, bietet zwar durchaus Vorteile (Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes im Todes- oder Invalidit\u00e4tsfall, Aufrechterhaltung des Sparens auf dem Vorsorgeguthaben usw.), doch muss der Entscheid, diese Versicherung aufrechtzuerhalten, gut \u00fcberlegt und vorausschauend getroffen werden, da sie mit Kosten verbunden ist, und wir raten Ihnen, sich vorg\u00e4ngig von Sparspezialisten beraten zu lassen und sich bei der Pensionskasse zu erkundigen, ob Sie Ihre Einrichtung wechseln wollen.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[261],"slider":[],"droit":[101],"class_list":["post-5449","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-sandra-gerber-de","droit-arbeitsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5449","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5449"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5449"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5449"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5449"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}