{"id":5417,"date":"2021-11-22T00:00:00","date_gmt":"2021-11-21T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=5417"},"modified":"2025-02-07T09:44:13","modified_gmt":"2025-02-07T08:44:13","slug":"was-ist-zu-tun-wenn-die-aktiengesellschaft-ihre-aktionaere-nicht-mehr-findet","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/achrichten\/gesellschaftsrecht\/aktiengesellschaft-aktionaere-nicht-findet\/","title":{"rendered":"Was ist zu tun, wenn die Aktiengesellschaft ihre Aktion\u00e4re nicht mehr findet?"},"content":{"rendered":"\n<p>Diese Situation kann zum Beispiel eintreten, wenn der Verwaltungsrat eine gewisse Zeit verstreichen lie\u00df, bevor er das Aktienregister aktualisierte, wenn einige Aktion\u00e4re verstorben sind und ihre Erben sich nicht gemeldet haben, bei nicht gemeldeten Adress\u00e4nderungen oder sogar bei einer Fusion oder Umstrukturierung des Aktienkapitals.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Diese Situation muss vom Verwaltungsrat sorgf\u00e4ltig gehandhabt werden, dem die Pflicht obliegt, das Aktion\u00e4rsregister zu f\u00fchren und somit die relevanten Informationen \u00fcber die Aktion\u00e4re der Gesellschaft zu kennen (Name, Adresse, Anzahl und Art der Aktien, Daten und Gr\u00fcnde der \u00dcbertragung, wirtschaftlich Berechtigte). Der Vorstand wird sich in der Tat sehr blamieren, wenn er feststellt, dass er diese Informationen nicht mehr beherrscht, z. B. im Vorfeld der Einberufung einer Hauptversammlung oder auch bei der Due Diligence im Falle einer \u00dcbernahme. Diese L\u00fccken k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass die Hauptversammlung ung\u00fcltig ist oder sogar f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wird oder dass die Transaktion scheitert und somit auch der Verwaltungsrat haftbar gemacht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es sei daran erinnert, dass das Schweizer Recht vor kurzem die Inhaberaktien abgeschafft hat. Diese wurden am 30. April 2021 in Namensaktien umgewandelt. In einem solchen Fall m\u00fcssen sich die Inhaber sp\u00e4testens bis zum 31. Oktober 2021 gegen\u00fcber dem Verwaltungsrat identifizieren. Solange sie dies nicht innerhalb dieses Zeitraums getan haben, sind ihre Aktion\u00e4rsrechte ausgesetzt. Nach diesem Datum werden die alten Inhaberaktien, deren Inhaber sich nicht gemeldet haben, f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt und durch eigene Aktien des Unternehmens ersetzt. Das Gesetz \u00fcbertr\u00e4gt den Inhabern dieser alten Inhaberaktien somit die Pflicht, sich beim Verwaltungsrat anzumelden, da ansonsten die mit diesen Aktien verbundenen Rechte ausgesetzt oder sogar annulliert werden. Der Verwaltungsrat kann sich also darauf beschr\u00e4nken, einfach abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Dies ist bei Namensaktien nicht der Fall. Wenn die Inhaber von Namensaktien nicht auffindbar sind oder die oben genannten wesentlichen Informationen \u00fcber sie fehlen, ist es die Aufgabe des Verwaltungsrats, proaktiv alle Nachforschungen anzustellen, um sie zu finden oder zu rekonstruieren. Der Verwaltungsrat hat in diesem Fall eine wichtige Rolle zu spielen. Er darf nicht einfach nur passiv bleiben. Wenn seine Nachforschungen erfolglos bleiben, muss er das Verfahren zur Annullierung von Namenspapieren, deren Inhaber unbekannt oder zweifelhaft ist, einleiten. Es handelt sich um ein langwieriges und m\u00fchsames Gerichtsverfahren, das zur Annullierung der betreffenden Namenspapiere und entweder zu ihrem Ersatz durch neue Aktien, \u00fcber die die Gesellschaft verf\u00fcgen kann, oder zur Herabsetzung des Aktienkapitals im Verh\u00e4ltnis zu den so annullierten Titeln f\u00fchrt. Eine ordentliche Hauptversammlung ist erforderlich, um \u00fcber die Zuteilung dieser Aktien an die Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu entscheiden. F\u00fcr die Anpassung der Statuten im Falle einer Herabsetzung des Aktienkapitals muss eine Generalversammlung in \u00f6ffentlicher Form abgehalten werden. Wenn der Verwaltungsrat unt\u00e4tig bleibt, kann ein Aktion\u00e4r oder sogar ein Gl\u00e4ubiger beim zust\u00e4ndigen Gericht beantragen, dass es selbst die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreift, um diese Situation zu bereinigen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es sei noch einmal kurz daran erinnert, dass die Inhaber von Namensaktien ihre Eigenschaft als Aktion\u00e4re durch ihre Eintragung in das Aktion\u00e4rsregister nachweisen k\u00f6nnen, wenn die Gesellschaft keine Wertpapiere ausgegeben hat. Der neue Aktion\u00e4r muss dann dem Vorstand eine \u00dcbertragungsurkunde in schriftlicher Form vorlegen. Wenn die Gesellschaft Aktienzertifikate ausgegeben hat, ist die Vorlage des Wertpapiers, auf dem der neue Aktion\u00e4r auf der R\u00fcckseite des Wertpapiers vermerkt ist (Indossament), an den Verwaltungsrat ausschlaggebend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem indossierten Wertpapier oder der vorgelegten \u00dcbertragungsurkunde und dem Register gilt der Vermerk auf dem Wertpapier oder der vorgelegten schriftlichen Urkunde, w\u00e4hrend das Aktienregister nur die widerlegbare Vermutung der Aktion\u00e4rseigenschaft begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Wie dem auch sei, wir empfehlen jedem Vorstand dringend, insbesondere in der Zeit der Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien, nicht unt\u00e4tig zu bleiben und die wichtigsten Informationen \u00fcber die Aktion\u00e4re des Unternehmens sorgf\u00e4ltig zu erfassen. Wenn diese Informationen l\u00fcckenhaft sind, muss der Verwaltungsrat so schnell wie m\u00f6glich die notwendigen Nachforschungen anstellen, um sie zu finden, und gegebenenfalls die erforderlichen L\u00f6schungsverfahren einleiten. Nur so kann sich der Verwaltungsrat von seiner Verantwortung in diesem Bereich entlasten.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[260],"slider":[],"droit":[98],"class_list":["post-5417","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-christophe-wilhelm-de","droit-gesellschaftsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/5417","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5417"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=5417"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=5417"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=5417"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}