{"id":4967,"date":"2024-01-08T17:04:45","date_gmt":"2024-01-08T16:04:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=4967"},"modified":"2025-02-07T09:44:42","modified_gmt":"2025-02-07T08:44:42","slug":"wer-entscheidet-im-falle-einer-freiwilligen-liquidation-der-gesellschaft-der-liquidator-oder-der-vorstand","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/actualites\/wer-entscheidet-im-falle-einer-freiwilligen-liquidation-der-gesellschaft-der-liquidator-oder-der-vorstand\/","title":{"rendered":"Wer entscheidet im Falle einer freiwilligen Liquidation der Gesellschaft? Der Liquidator oder der Vorstand?"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re einer Aktiengesellschaft kann beschlie\u00dfen, die Gesellschaft durch ihre freiwillige Liquidation au\u00dferhalb des Konkurses zu beenden.&nbsp; Dieser Beschluss muss \u00f6ffentlich beurkundet werden (736 OR). Er liegt in der alleinigen Zust\u00e4ndigkeit der Hauptversammlung (736 OR) und erfordert mindestens eine Zweidrittelmehrheit der den vertretenen Aktien zugewiesenen Stimmen und die Mehrheit der Werte der vertretenen Aktien (704 OR).<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Aber wer macht was im Falle einer freiwilligen Liquidation der Aktiengesellschaft?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Das Obligationenrecht ist zu diesem Thema nicht sehr dissertationsfreudig. Nur die folgenden beiden Bestimmungen befassen sich mit dieser Frage:<\/p>\n\n\n\n<p><br>Artikel 739 OR. Diese Bestimmung besagt: &#8222;Solange die Verteilung unter den Aktion\u00e4ren nicht abgeschlossen ist, beh\u00e4lt die in Liquidation befindliche Gesellschaft ihre Pers\u00f6nlichkeit und beh\u00e4lt ihren Firmennamen, dem die Worte &#8222;in Liquidation&#8220; hinzugef\u00fcgt werden. W\u00e4hrend der Liquidation sind die Befugnisse der Gesellschaftsorgane auf die Handlungen beschr\u00e4nkt, die f\u00fcr diesen Vorgang notwendig sind und die ihrer Natur nach nicht in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Liquidatoren fallen&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Artikel 740 Absatz 1 OR. Dieser Artikel besagt, dass &#8222;die Liquidation durch den Verwaltungsrat erfolgt, es sei denn, die Statuten oder die Generalversammlung bestimmen andere Liquidatoren&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Wenn der Verwaltungsrat die Liquidation allein durchf\u00fchrt, stellt sich die Frage nach seinen Kompetenzen gegen\u00fcber einem oder mehreren Liquidatoren nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Werden hingegen Liquidatoren bestellt, bleibt der Vorstand im Amt, und die Frage nach dem Verh\u00e4ltnis und den Vorrechten des oder der Liquidatoren gegen\u00fcber dem Vorstand kann relativ komplex sein.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Unserer Meinung nach sollten in diesem Rahmen folgende Prinzipien beachtet werden:<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Status der Gesellschaft w\u00e4hrend ihrer Liquidation und Verteilung der Zust\u00e4ndigkeiten :<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>1.1 &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Allgemeines :<\/p>\n\n\n\n<p><br>Da die Liquidatoren von der Generalversammlung ernannt werden, sind sie im Sinne des oben genannten Art. 739 OR f\u00fcr die Durchf\u00fchrung aller Liquidationsma\u00dfnahmen verantwortlich, wie sie in den Artikeln 739 bis 747 OR beschrieben sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br>1.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verwaltungsrat :<\/p>\n\n\n\n<p><br>W\u00e4hrend des Liquidationsverfahrens ist die Macht des Verwaltungsrats gegen\u00fcber dem\/den Liquidator(en) auf alle anderen Gesch\u00e4fte der Unternehmensleitung beschr\u00e4nkt, die nicht die Liquidation betreffen. So \u00fcbt der Verwaltungsrat weiterhin die Oberaufsicht \u00fcber die Gesellschaft und die T\u00e4tigkeit der Liquidatoren aus. Er muss daf\u00fcr sorgen, dass das Gesetz und die Satzung eingehalten werden, insbesondere von den Liquidatoren. Insbesondere \u00fcberwacht er die Liquidation und vertritt die Interessen der Gesellschaft gegen\u00fcber den Liquidatoren. Der Verwaltungsrat ist jedoch nicht berechtigt, den Liquidatoren in den Bereichen, die in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich fallen, Weisungen zu erteilen, kann aber Anweisungen an die Liquidatoren formulieren.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Verwaltungsrat bleibt auch daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Organisation bis hin zur Struktur der Gesellschaft festzulegen. Seine Vertretungsbefugnisse sind jedoch beschr\u00e4nkt. Er kann im Namen der Gesellschaft nur f\u00fcr Aufgaben handeln, die nicht von den Liquidatoren \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen, d. h. f\u00fcr Aufgaben, die nicht mit der Durchf\u00fchrung der Liquidation der Gesellschaft verbunden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Verwaltungsrat bereitet auch die Generalversammlungen vor und f\u00fchrt deren Beschl\u00fcsse aus, sofern sie sich nicht auf den Liquidationsprozess selbst beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Verwaltungsrat kann nicht \u00fcber das Verm\u00f6gen der Gesellschaft verf\u00fcgen, diese Kompetenz liegt ausschlie\u00dflich bei den Liquidatoren. Diese k\u00f6nnen den Verwaltungsrat erm\u00e4chtigen, die Gesellschaft in der Liquidationsphase weiterzuf\u00fchren, oder auch nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><br>1.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Generalversammlung :<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Hauptversammlung der Aktion\u00e4re bleibt auch w\u00e4hrend der Liquidation das oberste Organ der Gesellschaft und \u00fcbt weiterhin die Befugnisse aus, die ihr vom Vorstand \u00fcbertragen wurden, allerdings mit folgenden Einschr\u00e4nkungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<br><li>Die Generalversammlung beh\u00e4lt die Befugnis, die Satzung zu \u00e4ndern und das Stammkapital der Gesellschaft durch Erh\u00f6hung oder Herabsetzung zu ver\u00e4ndern;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Hauptversammlung muss keinen Jahresbericht, keinen Jahresabschluss und nicht einmal mehr die Verwendung des Gewinns genehmigen, die in einer Gesellschaft in Liquidation nicht mehr relevant sind;<\/li>\n\n\n\n<li>Es wird jedoch empfohlen, dass die Liquidatoren der Hauptversammlung die Bilanz zum Beginn der Liquidation sowie die Zwischenbilanzen zur Genehmigung vorlegen;<\/li>\n\n\n\n<li>Auch \u00fcber die Aussch\u00fcttung von Dividenden kann die Versammlung in der Regel nicht entscheiden;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Generalversammlung erteilt den Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie den Liquidatoren Entlastung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>Ein wichtiger Punkt betrifft die Befugnis der Generalversammlung, alle Entscheidungen zu treffen, die durch das Gesetz oder die Statuten ihrer Zust\u00e4ndigkeit vorbehalten sind. So kann die Generalversammlung in Anwendung von Art. 743 Abs. 4 OR beispielsweise den Liquidatoren verbieten, bestimmte Verm\u00f6genswerte der Gesellschaft freih\u00e4ndig zu verkaufen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussfolgerung :<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>In Anbetracht dessen ist es wichtig, dass der oder die Liquidatoren nicht aus den Augen verlieren, dass ihre Funktion die Vorrechte des Verwaltungsrats und der Hauptversammlung nicht aufhebt, sondern dass diese im Hinblick auf den neuen Gesellschaftszweck der Gesellschaft, n\u00e4mlich die freiwillige Liquidation der Gesellschaft, neu definiert werden.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":4961,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[260],"slider":[],"droit":[98],"class_list":["post-4967","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","auteur-christophe-wilhelm-de","droit-gesellschaftsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/4967","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4961"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4967"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=4967"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=4967"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=4967"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}