{"id":3315,"date":"2022-05-23T00:00:00","date_gmt":"2022-05-22T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=3315"},"modified":"2025-02-07T09:35:41","modified_gmt":"2025-02-07T08:35:41","slug":"bim-vertraege-building-information-modeling-was-ist-zu-beachten","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/actualites\/verwaltungsrecht\/bim-vertraege-building-information-modeling-was-ist-zu-beachten\/","title":{"rendered":"BIM-Vertr\u00e4ge (Building Information Modeling): Was ist zu beachten?"},"content":{"rendered":"\n<p>BIM (Business Information Modeling) ist ein Werkzeug, das zunehmend von Bau\u00e4mtern und \u00f6ffentlichen Bauherren eingesetzt wird. Kurz gesagt ist die BIM-Methode eine digitale Methode, die w\u00e4hrend der Planungs- und Ausf\u00fchrungsphase eines Bauprojekts eingesetzt wird und es den Beteiligten (wie Architekten, Ingenieuren, Bauherren usw.) erm\u00f6glicht, virtuelle Geb\u00e4udemodelle zu verwenden, um eine bessere Zusammenarbeit und eine vereinfachte Koordination zwischen diesen verschiedenen Akteuren zu erm\u00f6glichen. Die BIM-Methode erm\u00f6glicht nicht nur die Visualisierung des detaillierten Projekts in 3D, sondern vor allem auch die Identifizierung potenzieller Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Teilen desselben Projekts.&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><br>Das wachsende Interesse an diesem neuen Instrument wirft jedoch komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit den zu schlie\u00dfenden Vertr\u00e4gen, die seine Nutzung vorsehen. Zu diesem Zweck haben mehrere Institutionen Richtlinien und Empfehlungen f\u00fcr den Umgang mit diesem Werkzeug herausgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Dazu geh\u00f6ren verschiedene Texte des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA)<a href=\"https:\/\/www.sia.ch\/de\/der-sia\/kommissionen-fachraete\/2051\/\">,<\/a> insbesondere dessen Merkblatt <a href=\"https:\/\/www.sia.ch\/de\/der-sia\/kommissionen-fachraete\/2051\/\">Nr. 2051,<\/a> das Merkblatt des Vereins Digitales Bauen Schweiz oder die KBOB-Empfehlungen zur Nutzung von BIM.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><br>Auch wenn diese Texte eine Reihe von notwendigen Informationen enthalten, sollte die Formulierung von Vertr\u00e4gen, die die Verwendung von BIM vorsehen, sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><br>a) Definition von Planungszielen :<\/h2>\n\n\n\n<p><br>In der ersten Phase, der sogenannten &#8222;vorvertraglichen&#8220; Phase, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die verschiedenen Beteiligten einerseits <strong>funktionale Spezifikationen <\/strong>festlegen &#8211; d. h. der Bauherr formuliert bestimmte Ziele oder Anwendungen von BIM f\u00fcr sein Projekt &#8211; und andererseits ein <strong>Lastenheft &#8211; d. h. <\/strong>wie und mit welchen Anwendungen er seine Ziele erreichen m\u00f6chte. Diese beiden Elemente sollten sich dann in dem zu schlie\u00dfenden BIM-Vertrag wiederfinden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In diesem Stadium ist es daher wichtig, die Ziele und Phasen des Projekts, das gew\u00fcnschte digitale Endprodukt, die Rollen und Verantwortlichkeiten im BIM-Prozess, die Arbeits- und Kommunikationsmethoden, die technischen Aspekte und die Datenverarbeitung sowie die gegebenen Garantien zu definieren. Wenn diese Parameter feststehen, ist es einfacher, einen gut ausgearbeiteten BIM-Vertrag aufzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><br>b) Die Vertragsgestaltung :<\/h2>\n\n\n\n<p><br>Die Erstellung von BIM-Kontras kann durch die Verwendung von Vorlagen oder Mustervertr\u00e4gen erleichtert werden, aber es gibt dennoch viele M\u00f6glichkeiten, die Architektur eines solchen Vertrags aufzubauen. Da BIM vielf\u00e4ltig eingesetzt wird, gilt dies auch f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die diesen Einsatz vorsehen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Denkbar sind zum Beispiel <strong>individuelle Vertr\u00e4ge <\/strong>mit jedem beteiligten Unternehmen, in die eine BIM-Zusatzklausel aufgenommen wird. Als Grundlage daf\u00fcr dient oft die BIM-Zusatzvereinbarung SIA 1001\/11:2018. Sie kann jedoch nicht allen Projekttypen entsprechen und muss oft angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Es ist auch m\u00f6glich, mit allen am Projekt beteiligten Unternehmen einen <strong>einzigen Vertrag <\/strong>abzuschlie\u00dfen, in dem die Rechte und Pflichten der verschiedenen Beteiligten dargelegt werden. Ein solcher einheitlicher Vertrag w\u00e4re zwangsl\u00e4ufig komplizierter zu verfassen, was die Gefahr von Vertragsst\u00f6rungen erh\u00f6ht. Der Zusammenschluss dieser verschiedenen Vertragspartner k\u00f6nnte hingegen eine einfache Gesellschaft im Sinne des Obligationenrechts bilden; in einem solchen Fall w\u00fcrden alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In jedem Fall sollte der Vertrag an den Umfang des Projekts, die Anzahl der beteiligten Akteure, ihre Erfahrung mit BIM sowie die Ziele jeder Partei angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><br>c) Verantwortung :<\/h2>\n\n\n\n<p><br>BIM-Vertr\u00e4ge werfen eine wichtige Frage in Bezug auf die Haftung auf. Zun\u00e4chst geht es n\u00e4mlich darum, ob die Beteiligten in Wirklichkeit einen Mandatsvertrag oder einen Werkvertrag abschliessen. Im vorliegenden Fall sind die Projektarbeiten am BIM-Modell grunds\u00e4tzlich einem Werkvertrag gleichgestellt (Art. 363 ff. OR), da ein reales digitales Projekt erstellt wird. Die organisatorischen Aspekte eines Bauprojekts und damit die Aufgaben des BIM-Koordinators k\u00f6nnten hingegen nur aus dem Auftragsvertrag hervorgehen (Art. 394 ff. OR). Der Umfang der Haftung w\u00e4re dann nicht derselbe.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Da eines der Hauptziele des Einsatzes von BIM darin besteht, Probleme oder Konflikte im Rahmen eines Bauprojekts zu erkennen, ist die Verantwortung des BIM-Koordinators umso wichtiger. Es wird die Aufgabe dieser Person oder dieses Unternehmens sein, die notwendigen M\u00e4ngelanzeigen zu veranlassen und die beteiligten Gewerke zu koordinieren.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Au\u00dferdem wirft der Einsatz von BIM zwangsl\u00e4ufig IT-Fragen auf: Es sollten spezielle Klauseln \u00fcber die verwendete IT-Infrastruktur und die Haftung f\u00fcr IT-Probleme, Ausf\u00e4lle oder das Eindringen von Dritten vorgesehen werden. Auch die Rechte der einzelnen Nutzer, die Sicherungsm\u00f6glichkeiten und der Datenschutz m\u00fcssen sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><br>d) In \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen :<\/h2>\n\n\n\n<p><br>Die Verwendung von BIM betrifft auch Projekte, die gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen ausgeschrieben wurden. Der Einsatz von BIM kann dann zu einem Eignungs- oder Zuschlagskriterium werden, das in der Ausschreibung angek\u00fcndigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br>In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die BIM-Richtlinien in den Ausschreibungsunterlagen transparent und klar darzustellen. So k\u00f6nnen sich die Bieter im Vorfeld mit den erwarteten Planungsleistungen vertraut machen und wissen, ob die vorgeschlagene Arbeitsmethode f\u00fcr sie in Frage kommt und vor allem, ob sie \u00fcber die notwendigen internen Ressourcen verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Je nach Umfang des Projekts und der Notwendigkeit des Einsatzes von BIM kann auch eine Ausschreibung f\u00fcr die BIM-Leistungen selbst vorgesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><br>e) Wie steht es mit geistigem Eigentum?<\/h2>\n\n\n\n<p><br>Die Beteiligten an einem Projekt, das das BIM-Modell verwendet, w\u00e4ren schlie\u00dflich gut beraten, im Voraus Vorkehrungen f\u00fcr das geistige Eigentum zu treffen. Es kann n\u00e4mlich sein, dass die verschiedenen Beteiligten bestimmte Elemente, die im Rahmen eines bestimmten Projekts erstellt wurden, wiederverwenden wollen. Daher wird sich unweigerlich die Frage stellen, inwieweit bestimmte Rechte des geistigen Eigentums auf den Auftraggeber \u00fcbertragen werden. Selbst wenn der Auftragnehmer bereit ist, seine Rechte abzutreten, muss er sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob er dazu in der Lage ist oder ob er dadurch die Rechte Dritter (insbesondere von Subunternehmern) verletzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><br>***<\/p>\n\n\n\n<p><br>Im Zeitalter der Digitalisierung werden der Einsatz von BIM und die Nutzung des digitalen Bauens sicherlich weiter an Bedeutung gewinnen. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, sich vor Augen zu halten, dass auch der Vertragsrahmen einem st\u00e4ndigen Wandel unterliegt und systematisch an die Bed\u00fcrfnisse eines bestimmten Projekts angepasst werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Das Team von Wilhelm Gilli\u00e9ron Rechtsanw\u00e4lte AG kann Sie dabei unterst\u00fctzen.<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[259],"slider":[],"droit":[98,97,189],"class_list":["post-3315","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","hentry","auteur-wilhelm-avocats-de","droit-gesellschaftsrecht","droit-vertragsrecht","droit-vertragsverfassung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/3315","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3315"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=3315"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=3315"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=3315"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}