{"id":2690,"date":"2023-06-26T00:00:00","date_gmt":"2023-06-25T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/?post_type=actualites&#038;p=2690"},"modified":"2025-02-07T09:37:14","modified_gmt":"2025-02-07T08:37:14","slug":"die-elemente-die-bei-der-traditionellen-entlastung-des-verwaltungsrats-durch-die-generalversammlung-zu-beruecksichtigen-sind","status":"publish","type":"actualites","link":"http:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/de\/nachrichten\/gesellschaftsrecht\/die-elemente-die-bei-der-traditionellen-entlastung-des-verwaltungsrats-durch-die-generalversammlung-zu-berucksichtigen-sind\/","title":{"rendered":"Die Elemente, die bei der traditionellen Entlastung des Verwaltungsrats durch die Generalversammlung zu ber\u00fccksichtigen sind"},"content":{"rendered":"\n<p>Angesichts der Tatsache, dass zurzeit die gro\u00dfe Mehrheit der Generalversammlungen gem\u00e4\u00df den Anforderungen von Art. 699 Abs. 2 OR abgehalten werden, stellt sich die Frage der traditionellen Entlastung (oder Nichtentlastung) der Mitglieder des Verwaltungsrats.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Tats\u00e4chlich hat die Generalversammlung gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/fr#art_698\">Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR<\/a> das un\u00fcbertragbare Recht, den Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Wie lautet die Definition der Entlastung, (2) welche konkreten Wirkungen hat eine Entlastung und (3) kann sie auch teilweise erteilt werden? In diesem Artikel versuche ich, diese drei Fragen zu beantworten, wobei ich mich auf das Beispiel der Aktiengesellschaft konzentriere, ohne jegliche Anspr\u00fcche auf Vollst\u00e4ndigkeit zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<br><li><strong>(1) Die Definition der Entlastung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>Die Entlastung ist ein Beschluss der Generalversammlung, durch den die Aktion\u00e4re auf die Erhebung von Haftungsklagen gegen die Organe der Gesellschaft verzichten. Sie hat daher zur Folge, dass m\u00f6gliche Schadensersatzanspr\u00fcche der <a href=\"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/competences\/droit-des-societes-anonyme\/\">Gesellschaft<\/a> gegen die Personen oder Organe, denen die Entlastung erteilt wurde, erl\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Im Gegensatz zum Wortlaut von <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/fr#art_698\">Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR<\/a> kann die Entlastung nicht nur den Mitgliedern des Verwaltungsrats, sondern auch den Direktoren sowie den anderen Organen der Gesellschaft erteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>&nbsp;Es sollte klargestellt werden, dass sich die Entlastung nur auf denjenigen Schaden bezieht, der der Gesellschaft zugef\u00fcgt wurde, und nicht auf den Schaden, der den Aktion\u00e4ren direkt zugef\u00fcgt wurde. Gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/fr#art_758\">Art. 758 Abs. 1 OR<\/a> verlieren die Aktion\u00e4re, die der Entlastung zugestimmt haben, ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung ihr Recht, gegen die Gesellschaft zu klagen. Aus diesem Grund wird die Entlastung oft als negative Schuldanerkennung bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Entlastung wird in der Regel im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung erteilt, kann aber auch im Zuge einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung oder Universalversammlung erfolgen. In der Praxis wird diese Entlastung von den Aktion\u00e4ren in der Regel dem gesamten Verwaltungsrat gemeinsam erteilt. Es ist jedoch angebracht, die Verwaltungsratsmitglieder, denen die Entlastung erteilt wird, im Protokoll der Generalversammlung einzeln zu benennen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Dar\u00fcber hinaus ist zu beachten, dass Personen, welche direkt oder indirekt in Angelegenheiten involviert waren, \u00fcber die im Rahmen des Entlastungsverfahrens abgestimmt wird, nicht \u00fcber die Entlastung abstimmen d\u00fcrfen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Entastungsentscheid anfechtbar ist. Insbesondere&nbsp;wenn die Teilnahme der einschl\u00e4gigen Personen an der Abstimmung das Abstimmungsergebnis beeinflusst&nbsp;hat. Schliesslich sind auch alle Formvorschriften f\u00fcr die Einberufung sowie Durchf\u00fchrung der Generalversammlung zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<br><li><strong>(2) Die rechtliche Tragweite der Entlastung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>In der Praxis hat die Entlastung nur eine begrenzte Reichweite, da sie nur Rechte gegen\u00fcber der Gesellschaft sowie den indirekt gesch\u00e4digten Aktion\u00e4ren entfaltet. Somit behalten die externen Gl\u00e4ubiger der Gesellschaft und die direkt gesch\u00e4digten Aktion\u00e4re ihr Recht, gegen die Gesellschaft rechtlich vorzugehen. Letztendlich entfaltet die Entlastung keine externe Wirkung.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Schlie\u00dflich gilt darauf hinzuweisen, dass sich die Entlastung nur auf &#8222;bekanntgegebene Tatsachen&#8220; gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/fr#art_758\">Art. 758 Abs. 1 OR<\/a> bezieht. Die Entlastung bezieht sich hiermit nur auf Tatsachen, die der Generalversammlung in klarer und vollst\u00e4ndiger Weise zur Kenntnis gebracht wurden, sowie auf Tatsachen, die allgemein bekannt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Folglich gilt zu beachten, dass eine Entlastung den Vorstand nicht von jeglicher Verantwortung befreit. Im Falle einer Generalentlastung ist es zudem oft schwierig zu beurteilen, welche Tatsachen die Entlastung konkret abdeckt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<br><li><strong>(3) Die Teilentlastung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>Es besteht f\u00fcr die Generalversammlung die M\u00f6glichkeit, die Entlastung auf einen bestimmten Zeitraum zu beschr\u00e4nken. Die Generalversammlung kann auch eine Teilentlastung gew\u00e4hren, indem sie bestimmter Ereignisse oder Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle von der Entlastung ausdr\u00fccklich ausschlie\u00dft. Umgekehrt kann die Entlastung auch nur f\u00fcr bestimmte Ereignisse oder spezifische Vorf\u00e4lle erteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Ein Beispiel daf\u00fcr stellt die Generalversammlung des Jahres 2019 der Schweizerischen Post AG dar. Der Bund erteilte dem Verwaltungsrat der Post f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2018 auf der Grundlage von <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/fr#art_698\">Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR<\/a> eine Teilentlastung, wobei jegliche Sachverhalte ausgeschlossen wurden, die im Zusammenhang mit mutmasslichen Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten in der <em>PostAuto<\/em>-Aff\u00e4re standen. Der Bund als Aktion\u00e4r hatte sich n\u00e4mlich explizit das Recht vorbehalten, je nach Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchung im Zusammenhang mit dieser Aff\u00e4re Verantwortlichkeitsklagen zu erheben.<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":1989,"parent":0,"template":"","format":"standard","auteur":[259],"slider":[],"droit":[98],"class_list":["post-2690","actualites","type-actualites","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","auteur-wilhelm-avocats-de","droit-gesellschaftsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites\/2690","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/actualites"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/actualites"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1989"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2690"}],"wp:term":[{"taxonomy":"auteur","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/auteur?post=2690"},{"taxonomy":"slider","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/slider?post=2690"},{"taxonomy":"droit","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wg-avocats.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/droit?post=2690"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}