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Wenn das Bundesgericht sich für Grills begeistert: Revolution oder nur eine Präzisierung?

 Philippe Gilliéron

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Artikel veröffentlicht am in Geistiges Eigentum

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Am 17. Juni hatte das Bundesgericht die Gelegenheit, ein Urteil 4A_472/2021 zu fällen, das die Aufmerksamkeit der Praktiker im Bereich des geistigen Eigentums verdient.

Der Fall betraf den Hersteller ("Kläger") eines Grills, der so dargestellt wurde:

Der fragliche Hersteller hatte festgestellt, dass eine dritte Einheit ("Beklagte") die folgenden Grillmodelle vertrieb:

Nachdem zahlreiche Mahnschreiben nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hatten, klagte die Klägerin vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau wegen Verletzung bestimmter Patente, die auf ihrem Grill existierten. Aus Gründen, die im Urteil des Bundesgerichts nicht näher erläutert werden, hatte das Handelsgericht dieser Klage in Bezug auf die oben genannten Geschmacksmuster "dimidius", "conicum" und "hemisfar" stattgegeben, allerdings unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts.

Beide Parteien hatten vor dem

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