Lassen Sie Ihre Website entwickeln : autsch, ich habe das Copyright nicht auf meiner Website !

droits-auteur-realiser-site-web

Was auch immer Ihre Aktivitäten sind, es ist heute schwer vorstellbar, dass Sie diese ohne eine Website einsetzen können.


Egal, ob es sich bei dieser Website um ein einfaches Schaufenster handelt oder ob sie E-Commerce ermöglichen soll, wird ihre Entwicklung in der Regel einer Agentur oder einem Freiberufler anvertraut. Es ist dann besser, sich die Zeit zu nehmen, die Geschäftsbedingungen der Person zu lesen, an die Sie diese Entwicklung untervergeben, um böse Überraschungen zu vermeiden.


Unter den Punkten, die angesprochen werden müssen, verdient einer besondere Aufmerksamkeit: der Besitz von Rechten, der auf verschiedene Weise auftreten kann. Nehmen wir drei Beispiele, die in der Praxis üblich sind:


Erster Fall: Copyright auf der Website selbst


Sie haben die Entwicklung Ihrer Website einer Firma X anvertraut. Ein paar Jahre später möchten Sie sie weiterentwickeln und erfahren, dass in Wirklichkeit die Firma X alle Rechte an Ihrer Site hält, was eine Weiterentwicklung durch einen Dritten unmöglich macht. Sie finden sich mit einer Website wieder, die inzwischen veraltet ist.


Um eine solche Situation zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Agentur eine Klausel über die „Abtretung von Rechten“ bzw. „Übertragung von Rechten“ amErgebnis der von der Agentur durchgeführten Arbeiten, also auf der Website, enthalten ist. In Ermangelung einer solchen Klausel kann die Agentur, die die Website entwickelt hat, dann argumentieren, dass die Rechte an Ihrer Website nie an Sie abgetreten wurden, und sich aus demselben Grund weigern, Ihnen den für die Entwicklung der Website erforderlichen Quellcode offenzulegen. Unabhängig davon, ob dieses Argument begründet ist oder nicht (man kann seine Richtigkeit bezweifeln), befinden Sie sich in einer komplizierten Situation und stehen vor einem Streit, der leicht vermeidbar ist.


Achten Sie daher bitte darauf, dass diese Bedingungen eine Klausel enthalten, die Ihnen alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht (einschließlich des Quellcodes) am Ergebnis der von der Agentur durchgeführten Arbeiten überträgt!


Zweiter Fall: das Copyright auf den Inhalt der Website


Sie haben die Entwicklung Ihrer Website einer Firma X anvertraut. Die Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichert Ihnen zu, dass die Rechte an der Seite an Sie übertragen werden. Sie waren sich jedoch nicht darüber im Klaren, dass die betreffende Agentur verschiedene Bilder und multimediale Inhalte Dritter verwendet hat, ohne dass Ihnen die Bedingungen, unter denen Sie diese Inhalte verwenden können, oder die Nutzungsbeschränkungen bekannt waren. Eines schönen Tages erhalten Sie einen Brief, in dem Sie darüber informiert werden, dass die Lizenz für den betreffenden Inhalt abgelaufen ist und dass Ihre Nutzung dieses Inhalts nun das Urheberrecht der Eigentümer verletzt; mit anderen Worten, es ist Zeit, erneut an der Kasse zu bezahlen.


Die Entwicklung einer Website wird wahrscheinlich die Verwendung von Multimedia-Inhalten beinhalten. Entweder müssen Sie sich vergewissern, dass die betreffende Agentur Ihnen garantiert, dass sie alle Rechte an den verwendeten Inhalten besitzt, oder Sie müssen sich vergewissern, dass sie über die erforderlichen Lizenzen für die Nutzung dieser Inhalte verfügt und etwaige Einschränkungen bei der Nutzung dieser Inhalte erklären.


Idealerweise wäre es natürlich wünschenswert, dass die betreffende Lizenz für solche Fremdinhalte unbefristet ist. Allerdings ist es oft so, dass die gewährte Lizenz zeitlich begrenzt ist; das heißt, wenn sie abläuft, müssen Sie für eine neue Lizenz (eine Art Abonnement, wenn Sie das bevorzugen) bezahlen, um diesen Inhalt weiterhin nutzen zu können. In diesem Fall ist es dann wichtig, dass Sie die Grenzen, die diese Lizenz enthält, kennen, um sicherzustellen, dass Sie sie respektieren und gegebenenfalls an den Rechteinhaber herantreten, um sie in Ihrem Sinne auszuhandeln.


Dritter Fall: das Eigentum am Domain-Namen


Sie haben die Entwicklung Ihrer Website einer Firma X anvertraut. Es führt die Arbeit auf eine Weise aus, die Sie nicht zufrieden stellt. Es entsteht ein Streit über die Abrechnung der letzten vereinbarten Rate für die geleistete Arbeit. Sie wollen nun übernehmen, stellen aber fest, dass der Domain-Name, der Ihrem Namen entspricht (egal ob es sich um eine Marke, einen Handelsnamen oder ein von Ihnen verwendetes, nicht eingetragenes Unterscheidungszeichen handelt), direkt von dem betreffenden Unternehmen registriert wurde, an dem Ihre Website hängt. Die Agentur weigert sich angesichts Ihres Streits, ihn an Sie zu übertragen.


Wenn Sie in einem solchen Fall keine Einigung mit der betreffenden Agentur erzielen oder die letzte Rate trotz Ihrer Unzufriedenheit mit der Ausführung der Baustelle begleichen, haben Sie keine andere Wahl, als zu handeln oder die betreffende Baustelle zu verlieren und die gesamte Arbeit von vorne zu beginnen. Bestimmte Online-Methoden ermöglichen es Ihnen zwar, Ihren Domain-Namen innerhalb von etwa zwei Monaten für einen Betrag wiederzuerlangen, der als angemessen qualifiziert wird, aber es kostet Sie dennoch mindestens CHF 4.000,-, ein Betrag, den Sie sicher lieber anders investiert hätten. Schlimmer noch: Wenn die Voraussetzungen für diese Art von Verfahren nicht erfüllt sind, müssen Sie vor den Zivilgerichten klagen, mit allen negativen Folgen in Bezug auf Kosten und Zeit, die Sie benötigen, um Ihren Domainnamen wiederzuerlangen.


Um eine solche unglückliche Situation zu vermeiden, stellen Sie immer sicher, dass der Domain-Name, an den Ihre Website angehängt ist, auf Ihren Namen registriert ist, um der einzige Inhaber zu sein.


Was sollen wir denken? Dass es letztendlich besser ist, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen, um die Ihnen vorgeschlagenen allgemeinen Bedingungen zu lesen, um sicherzustellen, dass die oben genannten Punkte abgedeckt sind, als diese Lektüre zu ignorieren und sich in einer der oben genannten Situationen wiederzufinden. Egal wie wenig einlad

Haben Sie Fragen zu den in diesem Artikel behandelten Themen?

Neueste Nachrichten von Wilhelm Gilliéron Avocats

Visuel LinkedIn Wilhelm-2024 (1)
Daten und Datenschutz
Personalisierung von Produkten und Markenrecht: Verletzen oder nicht verletzen?
Visuel LinkedIn
Mitteilungen
Wir gratulieren unserer Anwaltspraktikantin Léa Wyssbrod herzlich zum Erhalt ihres Anwaltspatents.
Visuel LinkedIn
Mitteilungen
IDIAP Symposium : Künstliche Intelligenz und Demokratie

À propos de l’auteur

Avocat à Lausanne en droit suisse des affaires - Avocat Lausanne