Telemonitoring und medizinische Daten: Kopfzerbrechen für Gesundheitsexperten
Wenn es einen Bereich gibt, in dem der Einsatz von Systemen mit künstlicher Intelligenz vielversprechend erscheint, dann ist es das Gesundheitswesen. Die Daten, die durch die Nutzung der verschiedensten medizinischen Geräte durch die Patienten gesammelt werden, sind Gold wert. Wenn diese Daten aggregiert werden, können sie mithilfe verschiedener Clustering-Methoden die Diagnosen und Patientenprofile verfeinern und uns immer näher an eine personalisierte Medizin heranführen.

Von manchen gelobt, von anderen verpönt, werfen diese Überwachungssysteme zahlreiche rechtliche Fragen auf, über die sich die Angehörigen der Gesundheitsberufe im Klaren sein müssen. Im Rahmen dieses bescheidenen Beitrags seien zwei davon genannt, die immer wieder auftauchen:
I. Urheberschaft von Gesundheitsdaten
Eine der wichtigsten Herausforderungen ist zunächst die Frage, wem die Daten gehören, die durch die Nutzung des Geräts entstehen (Output). In erster Linie und isoliert betrachtet gehören sie natürlich in erster Linie dem Patienten, der das Gerät benutzt.
In ihrer Entwicklungsstrategie haben die Anbieter solcher Geräte und Telemonitoring-Systeme jedoch ein klares Interesse daran, so viele Daten wie möglich verarbeiten zu können, um ihren Algorithmus zu trainieren. Dieser Output
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