COVID-19-Impfung: Ja, wir müssen unsere Daten teilen!
Da die Impfkampagne in vollem Gange ist, werden viele Fragen gestellt. Wir konzentrieren uns hier unter anderem auf die Frage, was im Falle einer Impfung mit Ihren Daten passiert, insbesondere auf elektronischem Wege, und versichern Ihnen: Ja, die Weitergabe Ihrer Daten ist eine gute Sache, als Teil der kollektiven Bemühungen, die Forschung zu fördern und unseren Forschern zu helfen, COVID-19 effektiver zu bekämpfen.

Dazu ist eine kurze Erinnerung nicht nutzlos:
I. Das elektronische Patientendossier (EPD)
Zunächst sei daran erinnert, dass die Frage der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung nicht mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) verwechselt werden darf. Rechtlich wird die EPD durch das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier vom 19. Juni 2015 (LDEP) geregelt. Ihr Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung und der therapeutischen Prozesse zu verbessern, indem den Angehörigen der Gesundheitsberufe der Zugang zur Krankenakte der betroffenen Person ermöglicht wird, vorbehaltlich ihrer Zustimmung.
Obwohl die LDEP am 15. April 2017 in Kraft getreten ist, ist die EPD in der Schweiz immer noch keine Realität, im Gegensatz zur Situation in anderen Ländern wie Frankreich. Die Einführung in der Schweiz erfolgt erst in der ersten Hälfte dieses...
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