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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das Inkasso Ihrer Forderungen und die Erfüllung Ihrer Verträge zählen ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen. Durch ein rasches und konsequentes Vorgehen gegen Ihre Schuldner, gegebenenfalls vor sämtlichen gerichtlichen Instanzen und bei Betreibungs- und Konkursämtern, setzen wir Ihre Interessen durch.

Wenn Sie im Rahmen eines Konkursverfahrens Forderungen geltend machen wollen, können wir Sie zur Wahrung Ihrer Interessen beraten, um Ihnen die Fallstricke solcher Verfahren zu ersparen. Im Gegenzug sind wir aber auch in der Lage, Ihre Interessen im Falle eines Konjunktureinbruchs zu wahren. Wir beantragen bei Gericht die entsprechenden Verfahren, die Ihnen erlauben, Ihre Geschäftstätigkeit zurückzufahren, wirtschaftlich zu überleben und Schutz vor Ihren Gläubigern zu erhalten.

Lassen Sie sich von uns beraten, bevor es zu spät ist.

FAQ über Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Ein Inkassobüro kann das Inkassoverfahren nur einleiten. Wenn der Schuldner zahlungsunwillig ist, kommt es häufig zu einem langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Verfahren, das eine Rechtsanwaltskanzlei übernehmen muss.

Die Kanzlei Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte kann ihre Mandanten dahingehend beraten, ob die Eröffnung eines solchen Verfahrens zweckmäßig ist oder ob es besser ist, mit dem Schuldner eine außergerichtliche Lösung auszuhandeln, die für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar ist. Wenn Sie das Gerichtsverfahren wählen, kann Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte das gesamte Verfahren vor jedem Westschweizer Gericht für Sie übernehmen.

Unsere Kanzlei spricht zunächst mit Ihnen eine Strategie ab und informiert Sie über die voraussichtlichen Kosten und die Dauer des Verfahrens. Das Verfahren selber führt sie proaktiv und vermeidet jegliche unnötige Verschleppung.

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